Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Zuständige Stelle

Abteilung Hygiene und Infektionsschutz

Paulstr. 22
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Frau Daniela Hensel
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-5370+49 381 381-5370
+49 381 381-5369
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Personalausweis oder Pass

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt die Gebühr 30,00 EUR.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Die Belehrungen finden dienstags um 09:00 Uhr und um 16:30 Uhr im Gesundheitsamt, Paulstraße 22 / Raum 2.15 statt.

Die Abholung der Zertifikate für online-durchgeführte Schulungen erfolgt nur donnerstags. Für die Abholung muss ein Termin über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

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