Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung beantragen

Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde beziehungsweise eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten in der Gemeindevertretung beziehungsweise im Kreistag behandeln zu lassen.
Einwohneranträge dürfen nur wichtige Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beziehungsweise des Landkreises zum Gegenstand haben.

Zuständige Stelle

Fachbereich Sitzungsdienst

Neuer Markt 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1305+49 381 381-1305
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Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, außer es wurde innerhalb des letzten Jahres bereits ein zulässiger Antrag gleichen Inhalts behandelt. Die Jahresfrist für einen weiteren Einwohnerantrag gleichen Inhalts beginnt mit dem Tag des Zugangs der Zulässigkeitsentscheidung der Gemeinde oder des Landkreises bei den Vertretungspersonen.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Der Einwohnerantrag wird an die Gemeindevertretung oder den Kreistag gerichtet. Die Gemeindevertretung oder der Kreistag entscheidet darüber, ob der Einwohnerantrag inhaltlich und hinsichtlich seiner formellen Voraussetzungen zulässig ist. Diese Entscheidung wird den Vertretungspersonen bekanntgegeben. Vor der Behandlung eines zulässigen Einwohnerantrags durch die Gemeindevertretung oder den Kreistag werden die Vertretungspersonen in der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages gehört.

Bearbeitungsdauer

Zulässige Anträge hat die Gemeindevertretung oder der Kreistag unverzüglich zu behandeln.

Ansprechpunkt

Gemeindevertretung oder Kreistag

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