Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtDie Beantragung muss persönlich über das Ortsamt erfolgen. Nutzen Sie dafür bitte den Link zur Online-Terminvergabe: Reiter Bescheinigungen/Sonstiges - Beantragung des Studentenbegüßungsgeldes.
Zuständige Stelle
Wählen Sie ihr Ortsamt
Was gilt es zu beachten?
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Weitere Informationen
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.