Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Beantragung muss persönlich über das Ortsamt erfolgen. Nutzen Sie dafür bitte den Link zur Online-Terminvergabe: Reiter Bescheinigungen/Sonstiges - Beantragung des Studentenbegüßungsgeldes.

Zuständige Stelle

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Weitere Informationen

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

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