Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass erklärte Baulasten nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Haushalt, Zentrale Ausschreibungsstelle für Bauleistungen, Bauarchiv

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Ansprechpartner

Frau Maria Rohde
Sachbearbeiterin

+49 381 381-6336+49 381 381-6336
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Achtung:

Die andauernde Corona-Pandemie zwingt uns weiterhin zur Kontaktreduzierung. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die Ämter stehen für telefonische Auskünfte 0381 381-6005, E-Mail-Verkehr bauamt@rostock.de oder Videokonferenzen zur Verfügung.

Was gilt es zu beachten?

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Je nach Sachverhalt sind erforderliche Dokumente mit dem Antrag einzureichen:

  • Eigentümer*in: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
  • Kaufinteressent*in: Vollmacht Eigentümer*in oder Kaufvertragsentwurf
  • Kreditinstitut: Vollmacht Eigentümer*in oder Grundbuchauszug*
  • Sachverständiger*in: Vollmacht Eigentümer*in oder gerichtlicher Auftrag
  • Entwurfsverfasser*in: Vollmacht Eigentümer*in
  • Immobilienmakler*in: Vollmacht Eigentümer*in
  • Begünstigte Person der Baulast: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
  • Notar*in/ÖbVI: Kein Nachweis erforderlich
  • sonstige Gründe: Begründung erforderlich

*Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Gebühr für die Auskunft beträgt je unbelastetem Flurstück 15 Euro, je belastetem Flurstück 25 Euro, jedoch maximal 100 Euro je Grundstück.
Die Mindestgebühr pro Auskunft beträgt 25 Euro.
 

Fristen

keine

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise zu.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

Nach oben