Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtHinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass erklärte Baulasten nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Haushalt, Zentrale Ausschreibungsstelle für Bauleistungen, Bauarchiv
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ansprechpartner
Frau Maria Rohde
Sachbearbeiterin
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Achtung:
Die andauernde Corona-Pandemie zwingt uns weiterhin zur Kontaktreduzierung. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die Ämter stehen für telefonische Auskünfte 0381 381-6005, E-Mail-Verkehr bauamt@rostock.de oder Videokonferenzen zur Verfügung.
Was gilt es zu beachten?
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
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Je nach Sachverhalt sind erforderliche Dokumente mit dem Antrag einzureichen:
- Eigentümer*in: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
- Kaufinteressent*in: Vollmacht Eigentümer*in oder Kaufvertragsentwurf
- Kreditinstitut: Vollmacht Eigentümer*in oder Grundbuchauszug*
- Sachverständiger*in: Vollmacht Eigentümer*in oder gerichtlicher Auftrag
- Entwurfsverfasser*in: Vollmacht Eigentümer*in
- Immobilienmakler*in: Vollmacht Eigentümer*in
- Begünstigte Person der Baulast: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
- Notar*in/ÖbVI: Kein Nachweis erforderlich
- sonstige Gründe: Begründung erforderlich
*Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
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Fristen
keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
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Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise zu.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).