Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtHinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass erklärte Baulasten nicht im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Zuständige Stelle
Bauamt | Sachgebiet Haushalt, Zentrale Ausschreibungsstelle für Bauleistungen, Bauarchiv
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Frau Maria Rohde
Position: Sachbearbeiterin
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Je nach Sachverhalt sind erforderliche Dokumente mit dem Antrag einzureichen:
- Eigentümer*in: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
- Kaufinteressent*in: Vollmacht Eigentümer*in oder Kaufvertragsentwurf
- Kreditinstitut: Vollmacht Eigentümer*in oder Grundbuchauszug*
- Sachverständiger*in: Vollmacht Eigentümer*in oder gerichtlicher Auftrag
- Entwurfsverfasser*in: Vollmacht Eigentümer*in
- Immobilienmakler*in: Vollmacht Eigentümer*in
- Begünstigte Person der Baulast: Grundbuchauszug* oder aktueller Grundsteuerbescheid
- Notar*in/ÖbVI: Kein Nachweis erforderlich
- sonstige Gründe: Begründung erforderlich
*Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
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Fristen
keine
Weitere Informationen
Hinweis DSGVO
Dieses Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre Daten benötigen, erheben und verarbeiten. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erfolgt auf Grundlage des § 83 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Die Verarbeitung der Daten ist gesetzlich erforderlich und gemäß Artikel 6 Absatz 1c und 1e DSGVO zulässig. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gelöscht. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (E-Mail: info@rostock.de). Den Beauftragten für Datenschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erreichen sich ebenda (E-Mail: datenschutz@rostock.de). Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auch unter https://rathaus.rostock.de/de/datenschutzerklaerung/259610. Es besteht Beschwerdemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
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Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise zu.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).