Liegenschaftskarte Auszug einsehen
Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen.
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Sachgebiet Katasterbenutzung / Kommunale Geodaten
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6222
+49 381 381-6902
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4:
- Standardausgabe: EUR 15,00
- mit Bodenschätzung: EUR 18,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3:
- Standardausgabe: EUR 20,00
- mit Bodenschätzung: EUR 24,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00
Fristen
keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download.
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.
Bearbeitungsdauer
wenige Minuten
Ansprechpunkt
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure