Ausbildungsduldung beantragen

Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die Sie erhalten können, wenn

  • Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, Sie während des Asylverfahrens eine Berufsausbildung begonnen haben und diese fortsetzen möchten, oder
  • Sie im Besitz einer Duldung (also ausreisepflichtig) sind und eine Ausbildung beginnen möchten.

Für den Erhalt einer Ausbildungsduldung muss die Berufsausbildung bestimmte Anforderungen erfüllen (siehe Voraussetzungen).

Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Ein (nahtloser) Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich. In diesen Fällen bedarf es vor dem Betriebswechsel eines Antrags auf „Umschreibung“ der Ausbildungsduldung auf den neuen Betrieb.

Mit der Ausbildungsduldung dürfen Sie für die gesamte Zeit Ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben und arbeiten. In dieser Zeit können Sie nicht abgeschoben werden.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Allgemeines Aufenthaltsrecht

Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2251+49 381 381-2251
+49 381 381-2261
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Eine Vorsprache im Migrationsamt ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • anerkanntes Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass, Passersatz, amtlicher Ausweis mit Lichtbild, amtliche Dokumente aus dem Herkunftsstaat wie Wehrpass, Führerschein, Konsularkarte, LaissezPasser, Dienstausweis oder Personenstandsurkunde mit Lichtbild)
  • aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • ablehnender Asylbescheid oder Duldung
  • bei betrieblichen Berufsausbildungen:
    • Berufsausbildungsvertrag
    • Nachweis über den Eintrag des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (zum Beispiel Bestätigung der zuständigen Handwerkskammer über die Eintragung oder den Antrag auf Eintragung)
    • Für Assistenz- oder Helferausbildungen eine Ausbildungsplatzzusage des Ausbildungsbetriebs oder der Bildungseinrichtung für die anschließende qualifizierte Berufsausbildung
  • bei einer schulischen Ausbildung: Vertrag oder Aufnahmezusage der Bildungseinrichtung mit Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • bei Minderjährigkeit: Zustimmung der Personensorgeberechtigten zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung)

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenhöhe (fix):

  • 58,00 EUR für die Ausbildungsduldung als Klebeetikett
  • 62,00 EUR für die Ausbildungsduldung als Trägervordruck

Bemerkung:

Für die Ausstellung einer Ausbildungsduldung kann die Ausländerbehörde eine Gebühr erheben. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel wenn der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert werden kann).

Fristen

Abgelehnte Asylbewerber sollten den Antrag auf Erteilung der Ausbildungsduldung möglichst zeitnah nach Erhalt des Ablehnungsbescheides stellen.

Von Duldungsinhabern sollte der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung bei der Ausländerbehörde eingehen, jedoch frühestens sieben Monate vor Beginn der Berufsausbildung.

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Gültigkeit der Ausbildungsduldung richtet sich nach der im Ausbildungsvertrag bestimmten Dauer der Ausbildung und wird gewöhnlich für den gesamten Zeitraum der Ausbildung erteilt.

Sofern noch nicht mit der Ausbildung begonnen wurde, wird die Ausbildungsduldung frühestens sechs Monate vor Beginn der Berufsausbildung erteilt.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die Ausbildungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. In diesem Fall darf die Ausbildung nicht angetreten werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Da die Ausbildungsduldung in der Ausländerbehörde hergestellt wird, ist prinzipiell eine Aushändigung im Rahmen des Vorsprachetermins möglich.

Ansprechpunkt

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

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