Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
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Zuständige Stelle
Sachgebiet Allgemeines Aufenthaltsrecht
Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2251
+49 381 381-2261
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Eine Vorsprache im Migrationsamt ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
§ 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
- Nachweise, dass
- Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
- die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
- Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
- bis zu drei Monate: 96 Euro,
- über drei Monate: 93 Euro.
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.