Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen
Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Allgemeines Aufenthaltsrecht
Neuer Markt 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2251
+49 381 381-2261
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Eine Vorsprache im Migrationsamt ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörde im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
- Studien- oder Ausbildungsplatz
- Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
- Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
- ausführliche Begründung
- Ärztliches Attest
- Integrationsmaßnahme
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt
- Erwerbstätigkeit
- Arbeitsvertrag
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Studien- oder Ausbildungsplatz
- Ausbildungsvertrag
- Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
- Studienbescheinigung
- Integrationskurse
- Berufssprachkurse
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkennung
- gemeinsame Sorgeerklärung
- Sonstige humanitäre Gründe
- z. B. ärztliche Atteste
- ausführliche schriftliche Begründung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenhöhe (variabel): von 0 bis 50,00 EUR
Vorkasse:
Bezeichnung der Kosten:
Bemerkung:
Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.
Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung.
Fristen
Genehmigungsfiktion
Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen.
Weitere Informationen
Hinweis DSGVO
Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
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Position: Fachperson für Datenschutz
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Verfahrensablauf
- Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
- Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der Ausländerbehörde.
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.