Artenschutzrechtliche Genehmigungen

Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen. Artenschutzrechtliche Genehmigungen werden als Ausnahmen oder Befreiungen erteilt.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Naturschutz

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-8578+49 381 381-8578
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen, die belegen, dass Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen. Dazu gehören Angaben zum Sachverhalt, zu den konkreten Problemen, im Einzelfall sind aber auch Skizzen, Lagepläne und / oder Fotos hilfreich.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gemäß Gebührennummer 400 ff der Naturschutzkostenverordnung M-V

Fristen

keine

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Naturschutz - Regelungen und Konventionen im Artenschutz

Landesamt für Umwelt Naturschutz und Geologie M-V - Portal Artenschutz

Verfahrensablauf

1. Antragstellung bei der unteren Naturschutzbehörde
2. Antragsprüfung durch untere Naturschutzbehörde, ggf. Nachforderung von Unterlagen oder Anhörung zu den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalten
3. Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde, d.h. Erlass eines Verwaltungsaktes oder Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
 

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Einzelfalls

Ansprechpunkt

Untere Naturschutzbehörden

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