Anmeldung in einer anderen Gemeinde
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Zuständige Stelle
Wählen Sie ihr Ortsamt
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).
Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.
Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Meldeschein liegt in Ihrer Meldebehörde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.