Anliegerbescheinigung beantragen
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundes- bzw. Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Städtebauliche Verträge und Anliegerbeiträge
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ansprechpartner
Frau Maren Gerloff
+49 381 381-6041
+49 381 381-6900
E-Mail
senden
Was gilt es zu beachten?
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Fristen
keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Ansprechpunkt
die zuständige Gemeinde