Anlagen zur Feuerbestattung: Inbetriebnahme anzeigen
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Zuständige Stelle
Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Immissionsschutz, Umweltplanung
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-7335
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis: oder nach vorheriger Terminvereinbarung!
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.