Als Wahlhelfer freiwillig melden

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Zuständige Stelle

Wahlen und Bürgeranliegen

Neuer Markt 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Ansprechpartner

Mitarbeiter/in

+49 381 381-1801+49 381 381-1801
+49 381 381-9047
E-Mail senden

Was gilt es zu beachten?

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Verfahrensablauf

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

> Landeswahlleitung

Ansprechpunkt

Auskünfte erteilen die Wahlämter.

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