Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht (zum Beispiel von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung), müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen. Dies gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben.
Auch wenn die Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden, muss trotzdem eine Zulassung beantragt werden. Die zuständige Stelle kann Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung erteilen.
Zuständige Stelle
Bauamt | Abteilung Bauordnung
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6301
+49 381 381-6903
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
- § 31 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 67 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Nr. 3.1 und 3.2 der Anlage 1 zu § 1 Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V)
- Verordnung über Bauprodukte und Bauarten nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauPAVO MV)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllten Antrag mit Begründung für die Abweichung
- Einzelfallabhängig weitere Unterlagen (Bauvorlagen bei nicht verfahrensfreien Vorhaben):
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte und der Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Nachweis der Standsicherheit
- Nachweis des Brandschutzes
- Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebührenrahmen für die Zulassung einer Abweichung von einer Vorschrift des Bauordnungsrechts: 50,00 - 5.420,00 EUR
- Gebührenrahmen für die Zulassung einer Ausnahme oder Befreiung nach § 31 oder § 34 Absatz 2 Halbsatz 2 des Baugesetzbuches: 65,00 - 2.910,00 EUR
Fristen
- keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert bei der zuständige Stelle, auch wenn ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, und nennen Sie im Antrag die Gründe für die Abweichung.
Die Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise die Gemeinde prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Abweichung, der Befreiung oder Ausnahme vorliegen und beteiligt gegebenenfalls weitere Behörden und die Nachbarn. Sie erhalten dann einen Bescheid darüber, ob die Abweichung zugelassen oder abgelehnt wird.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Bearbeitungsdauer
- keine