Abwassersammelgrube: Errichtung anzeigen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Errichtung einer Abwassersammelgrube ist bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Es ergeht nach Prüfung der Zulässigkeit ein wasserrechtlicher Bescheid.

Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in einer Abwassersammelgrube gesammelt werden.

Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt das gesammelte Abwasser.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Wasser und Boden - Untere Wasserbehörde

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

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Erforderliche Unterlagen

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