Öffentliche Einrichtung: Schaden melden

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Verkehrsausrüstung

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6627+49 381 381-6627
+49 381 381-6906
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

keine

Weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

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