Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Katasterführung

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6277+49 381 381-6277
+49 381 381-6902
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Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Hinweis:

Nach Vereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

keine

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