Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Zuständige Stelle

Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt | Sachgebiet Katasterführung

An der Jägerbäk 3
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6277+49 381 381-6277
+49 381 381-6902
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