13:52 Uhr • 07.04.2021

Moderate Angleichung kommt touristischer Infrastruktur und Service zugute: Ab 1. Mai ganzjährig einheitliche Kurabgabe für Rostocker Seebäder

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde hat der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vorgelegt. Diese soll in den Gremien im April beraten und zum 1. Mai beschlossen werden. Die Kurabgabe wird von den Gästen gezahlt und pro Aufenthaltstag erhoben.

Ganzjähriger Service in Rostocker Seebädern
Die Rostocker Seebäder bieten Gästen ganzjährig hohen Service © Süß/TZRW

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock damit betraut, die Kurabgabe von den Übernachtungsgästen der Rostocker Seebäder zu vereinnahmen und sie auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes MV zweckbestimmt zu verausgaben. Die Kurabgabe ist seit dem Inkrafttreten der Satzung am 01.01.2008 nicht mehr angepasst worden. Gleichzeitig sind die Aufwendungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur seitdem erheblich gestiegen.

Einheitliche Abgabe steigert Qualität und Kostendeckung
Als Folge dieser Entwicklung soll die Kurabgabe ab dem 1. Mai diesen Jahres auf ganzjährig 2,25 Euro angeglichen werden. Ansinnen der Beschlussvorlage ist, die Kurabgabe in den Seebädern zu vereinheitlichen und damit dem Urlaubsverhalten der Gäste zu entsprechen. Diese nutzen ganzjährig die Infrastruktur, Angebote und Services in allen prädikatisierten Rostocker Seebädern. Mit der Angleichung sollen die jährlichen Einnahmen durch die Kurabgabe auf 2,57 Millionen Euro erhöht werden. Im Jahr 2019 betrugen diese 2,07 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für Ausgaben in diesem Bereich belaufen sich aktuell auf 3,32 Millionen Euro. Mit der Kurabgabe können somit künftig fast 90 Prozent der Kosten gedeckt werden; bislang wurden lediglich 73 Prozent der Aufwendungen über die Kurabgabe vereinnahmt.

„Die Angleichung der Kurabgabe auf einheitliche 2,25 Euro in allen Seebädern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock schafft einen angemessenen Ausgleich für die verursachten ganzjährigen Aufwendungen zum Erhalt des Seebadstatus‘“, erläutert Tourismusdirektor Matthias Fromm. „Durch die Anpassung sind wir in der Lage, die Infrastruktur und unsere hochwertigen touristischen Angebote zu sichern.“

Ganzjährig hoher Service in den Seebädern
Die Erhebung der Kurabgabe trägt maßgeblich dazu bei, die notwendigen finanziellen Mittel zur stetigen Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Aufrechterhaltung der touristischen Serviceangebote in den Kurorten aufzubringen. Dazu zählen insbesondere die Strandbewirtschaftung, der Betrieb der Tourist-Informationen, die Wasserrettung, die Neuausweisung des Kurwegenetzes im gesamten Seebadbereich, der Ausbau barrierearmer Strandzugänge, die Weiterentwicklung des Umweltmanagements, aber auch die Erweiterung des ganzjährigen Veranstaltungsangebotes, die jeweils von den Gästen aller Rostocker Seebäder genutzt werden können. „Mit der Anpassung der Kurabgabe können wir auch künftig dem hohen Anspruch unserer Gäste an Service und Qualität gerecht werden.“, so Fromm abschließend.

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