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Amt für Finanzen und Planung - Jugend und Soziales

So können Sie uns kontaktieren

Telefon: 0381 381-2510
E-Mail: Amt52@rostock.de

Das Amt für Finanzen und Planung - Jugend und Soziales (St.-Georg-Straße 109, Haus II) ist an den Sprechtagen für Sie geöffnet:

Dienstag: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag:  9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr

Bitte beachten Sie den (behindertengerechten) Zugang auf dem Innenhof des Gebäudes.

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Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

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Frühe Hilfen

Kinderschutz in der Hansestadt Rostock ist ein offensiver Auftrag. An erster Stelle gilt es, Gefährdungssituationen von Kindern zu vermeiden sowie Hilfe- und Unterstützungsbedarfe möglichst früh zu erkennen und ihnen zu begegnen.
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Heimaufsicht

Die Aufgaben der Behörde ergeben sich unmittelbar aus dem Einrichtungenqualitätsgesetz MV und den dazugehörigen Rechtsverordnungen. Das Gesetz ist breit angelegt und umfasst neben der Prävention durch Information und Beratung
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Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz junger Menschen vor akuten und potentiellen Risiken in der Öffentlichkeit. Es regelt den Aufenthalt in Gaststätten, auf Filmveranstaltungen und bei Tanzveranstaltungen, aber auch die Abgabe, den Verkauf und Konsum von Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas sowie von Filmen und Computerspielen. Es richtet sich insbesondere an Gewerbebetreibende und Veranstalter, unterstreicht aber auch die Pflichten der Erziehungsberechtigten.
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Jugendsozialarbeit ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe, die jungen Menschen, welche in erhöhtem Maße Unterstützung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen anbietet.
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Informationen zum Datenschutz Amt für Soziales und Teilhabe

Gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie an dieser Stelle darüber informiert, welche Daten wir von Ihnen bei der Nutzung unserer Internetdienste erheben und verarbeiten.
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