Bei vielen Veranstaltungen wird Alkohol ausgeschenkt. Dies bedarf einer eigenen Gestattung für die Person, die den Ausschank tatsächlich vornimmt.
Häufig ist dies ein Gastronom oder ein sogenannter Caterer.
Gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Schankwirtschaft) unter erleichterten
Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden. Besonderer Anlass sind kurzfristige Ereignisse, wie Volks-, Weinfeste, Veranstaltungen von Vereinen/ Gesellschaften, Jubiläen, Umzüge, Tagungen, Werbeveranstaltungen, Märkten und Volksfesten, die nach Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzt sind.
Hierfür notwendige Unterlagen:
● Antragsformular
● Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer)
● Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die juristische Person, für die juristische Person ist der entsprechende Antrag an die Erlaubnisbehörde zu richten)
● Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei Gesellschaften für die juristische Person)
● Grundrissskizze/ Lageplan der Ausschankflächen
Die einzureichenden Dokumente zum Nachweis der Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als drei Monate sein. Im Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen für die Antragstellung fordern.
Gebühren:
50,00 EUR für den 1. Tag, 20,00 EUR für jeden Folgetag (Maximalgebühr: 400,00 EUR)
Fristen:
Die Antragstellung sollte in der Regel zwei Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungstermin erfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens eine Woche, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.
Bei späterer Antragstellung behalten wir uns vor den Antrag in Folge der nicht ausreichenden Bearbeitungszeit zurückzuweisen.
Detailinformationen über Verfahren, Anzeigen, Prüfungen, Verpflichtungen sowie Ansprechpartner sind in den folgenden Merkblättern zusammengefasst:
Zuständige Stelle:
Stadtamt, Sachgebiet Gaststättengewerbe/-überwachung / Veranstaltungen
Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock
Christopher Worbs
Position: Sachbearbeiter
Telefon: +49 (0) 381 381 3187
E-Mail: christopher.worbs@rostock.de
Andrea Pohnke
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: +49 (0) 381 381 3191
E-Mail: andrea.pohnke@rostock.de
Weiterführende Informationen:
Merkblatt für eine Gaststättenerlaubnis (juristische Person)
Merkblatt für eine Gaststättenerlaubnis (natürliche Person)
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§12 Abs.1 GastG)
Beiblatt gesetzlicher Vertreter