Was ist die Kurabgabe und wofür wird sie verwendet?
Die Kurabgabe ist eine Pflichtabgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Seebäder Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide und Hohe Düne, erhoben wird. Du trägst damit zur Erhaltung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur bei. Kurabgabepflichtig sind alle ortsfremden Personen, die sich zur Erholung aufhalten und die angebotenen Leistungen nutzen können, einschließlich Übernachtungsgästen, Dauergästen, Tagesgästen und Zweitwohnungsbesitzern.
Was ist die GästeCard?
Die GästeCard ist der Nachweis für deine gezahlte Kurabgabe.
Wie hoch ist die Kurabgabe?
- Als Übernachtungsgast - 3,70 € pro Tag, Ermäßigt 1,45 € pro Tag (inkl. ÖPNV-Anteil von 1,45 €.
- Als Tagesgast - ab 15 Jahre 2,25 €, im Falle einer Ermäßigung entfällt die Kurabgabe.
- Bei Daueraufenthalten (u.a. Zweitwohnungsinhaber, Dauercampingnutzer, Bootsliegeplatzinhaber oder über 28 Tage im Jahr) ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Jahreskurabgabe entrichtet.
- Vollzahler 63,00 €, im Falle einer Ermäßigung 42,00 €.
Wer ist von der Zahlung der Kurabgabe befreit, wer zahlt eine ermäßigte Kurabgabe?
- Als Übernachtungsgast befreit: Kinder bis 5 Jahre, Personen mit einem GdB von mind. 80, deren Begleitperson bei Kennzeichnung B im Ausweis; Ermäßigt: Kinder von 6-14 Jahren, Personen mit einem GdB ab 50
- Als Tagesgast befreit: Kinder von 0-14 J., Personen mit GdB ab 50, Personen mit GdB ab 80, sowie deren Begleitpersonen
- Als Jahreskurkarteninhaber Ermäßigt: Personen mit einem GdB ab 50, Kinder von 6-14 Jahre
Ich möchte Verwandte besuchen. Bin ich von der Kurabgabe befreit?
Nein, nur wenn die Übernachtung in der häuslichen Gemeinschaft der Verwandten erfolgt. Bei einem Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb, kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass du die touristischen Angebote und Leistungen in Anspruch nehmen.
Gibt es bei Verwandtenbesuche Sonderregelungen oder bestimmte Ausnahmeregelungen?
Ja, bei einem “besonderen“ Anlass (Beerdigung, Familienfeier, etc.) können wir dich an diesem Tag von der Kurabgabe befreien. Für davor oder danach gebuchte Tage, wird die Kurabgabe regulär berechnet, da hier der Erholungszweck nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Der Antrag auf Befreiung oder Erstattung muss bei der Kurverwaltung eingereicht werden und wir in einer Einzelfallentscheidung geprüft.
Wie werden meine Daten verarbeitet? (Datenschutz)
Informationen zur Datenverarbeitung in Verbindung mit der Erfassung der Kurabgabe und Ausgabe der GästeCard finden Sie hier.
Ich habe meinen Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock und möchte in Rostock übernachten bzw. einen Tag verbringen. Muss ich eine Kurabgabe zahlen?
Ja, wenn du im Landkreis wohnst, bist du in Rostock kurabgabepflichtig.