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Wichtige Info!

Exklusive Hotelangebote nur für Rostockerinnen und Rostocker und den Landkreis.
Weil wir in unserer schönen Stadt für Erholung und Entspannung nicht weit reisen müssen – erlebe sie direkt vor deiner Haustür!

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JahresGästeCard Rostock

JahresGästeCard Rostock & Warnemünde

Entdecke Rostock & Warnemünde mit unserer GästeCard

Ein kleiner Beitrag für eine großartige Zukunft: Wie in fast allen deutschen Kur- und Erholungsorten wird auch im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit den vier Seebädern Warnemünde, Hohe Düne, Markgrafenheide und Diedrichshagen eine Kurabgabe erhoben. Deine GästeCard Rostock & Warnemünde ist der Nachweis für die gezahlte Kurabgabe, mit der du einen Beitrag für gepflegte und bewachte Strände, Beratung in den Tourist-Informationen, barrierearme Angebote, ganzjährige Veranstaltungen, kostenfreie öffentliche Toiletten und ein modernes Umweltmanagement vor Ort leistest. Zusätzlich sparst du mit der GästeCard Rostock & Warnemünde bei vielen Erlebnissen und profitierst von Preisnachlässen und kostenlosen Vorteilen verschiedener Partner.

Seit dem 01.09.2023 gilt eine neue Kurabgabesatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Nachfolgend erhältst du alle Informationen dazu.

Auch als Zweitwohnungsbesitzer*, Dauernutzer eines Bootsliegeplatzes oder Dauercamper bist du dazu verpflichtet, die Kurabgabe zu entrichten und eine JahresGästeCard zu erhalten. Diese Pflicht gilt ebenfalls für alle Personen, die sich mit Ihnen aufhalten, z. B. Ehepartner und wirtschaftlich nicht selbständige Kinder. Die Jahreskurkarte gilt vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres und du erhältst sie auf Antrag bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde. Bitte fülle dazu das nachfolgende Formular aus. In der Jahreskurkarte ist das Mobilitätsangebot nicht enthalten.

*Ist deine Wohnung zu 100 % fremdgenutzt, z. B. durch eine dauerhafte Vermietung, oder kannst du die Selbstnutzung aus anderen Gründen ausschließen (gegen Nachweis), zahlst du keine Kurabgabe.

**Solltest du deine Zweitwohnung als Ferienunterkunft anbieten, giltst du gemäß der Kurabgabesatzung nach §10 (1) als Quartiergeber. In dieser Funktion bist du für die Erhebung und Abführung der Kurabgabe sowie für die Ausstellung der GästeCard an Ihre Gäste verantwortlich. Für detaillierte Informationen und das erforderliche Anmeldeformular besuche bitte unsren Gastgeberbereich. Dort findest du alle notwendigen Anleitungen und Anmeldungen, um deine Pflichten als Quartiergeber nachzukommen.

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Wird der Zweitwohnsitz von weiteren Familienmitglieder (z.B. Ehepartner, Kinder) genutzt?*

Dein digitaler Reisebegleiter

Damit du alle Möglichkeiten immer sofort parat hast, kannst du deine GästeCard mit dem Smartphone auch online im Rostock Kompass registrieren. Der Rostock Kompass ist dein digitaler Reisebegleiter. Als Insider gibt er dir Tipps und Infos über die schönen Ecken der Stadt, aber auch, bei welchen Partnerunternehmen du mit der GästeCard exklusive Vorteile erhältst.