Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Domain www.rostock.de in der aktuell vorliegenden Version.
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Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde als Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie als Betreiber der Webseite www.rostock.de ist bemüht, die genannte Webseite in Einklang mit den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
1. Rechtsgrundlagen zur Barrierefreiheit
1.1 Der European Accessibility Act (EAA) regelt als Richtlinie (EU) 2019/882 die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Deutschland hat diese Richtlinien sowohl im Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) als auch im zweiten Medienänderungsstaatsvertrag verankert.
1.2 Für die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde mit Sitz in der Hanse- und Universitätsstadt sind die Landesgesetze Mecklenburg-Vorpommerns zur Barrierefreiheit bindend. Hierunter fallen das „Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen“ (Landesbehindertengleichstellunggesetz – LBGG M-V) vom 14. Mai 2024 sowie die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern“ (BITVO M-V) vom 14. Dezember 2020.
1.3 Darüber hinaus hat sich die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erklärt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als Richtlinien und Anleitungen für die digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Hier dient das Level AA als Grundlage.
2. Evaluationsmethode
2.1 Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit wurde anhand einer im Zeitraum vom 24. bis 26.11. 2025 durchgeführten Selbstbewertung nach BITV und WCAG vorgenommen.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
3.1 Diese Webseite ist noch nicht vollständig mit den geltenden Richtlinien und Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Ziel ist es, sowohl die technische als auch die redaktionelle Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.
3.2 Die Webseite ist teilweise mit den Anforderungen vereinbar, weist jedoch noch Mängel auf. Die erreichte Bewertung nach WCAG entspricht derzeit „nicht konform“.
3.3 Welche Inhalte sind nach der aktuellen Rechtslage barrierefrei?
- Die Menüstruktur und Seitennavigation ist logisch, konsistent und übersichtlich gestaltet
- H1-Überschriften sind im HTML entsprechend gekennzeichnet
- H2-Überschriften sind im HTML entsprechend gekennzeichnet
- Im Fließtext hinterlegte Verlinkungen unterscheiden sich mit Kennzeichnung und in Farbe vom umgebenden Text
- Ankerlinks sind im HTML entsprechend gekennzeichnet
- Listenelemente sind im HTML entsprechend gekennzeichnet
- Dokument- und Formularfelder sind mit Erklärungen ausgewiesen
- Formulare weisen eine Fehlererkennung auf
- Dokumente verfügen über ARIA-Attribute
- Die Seitendarstellung kann mit den gängigen Browsern (z.B. Chrome, Firefox, Safari) durch die Tastenkombination (STRG+/cmd+; alternativ STRG+Maus) vergrößert werden
- Die Seitendarstellung ist responsiv und passt sich der jeweiligen Bildschirmgröße des genutzten Gerätes an
3.4 Welche Inhalte sind nach der aktuellen Rechtslage teilweise barrierefrei?
- An wenigen Stellen beträgt das Kontrastverhältnis noch nicht den Mindestanforderungen
- Wenige Inhalte können nicht vergrößert oder skaliert werden
- Einige Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über Alternativtexte
- Einige Bilder und Grafiken weisen den Dateinamen als Alternativtext aus
- Einige Button und Verlinkungen verfügen noch nicht über Alternativtexte
- Nicht alle Videoeinbindungen pausieren automatisch oder können individuell pausiert werden
3.5 Welche Inhalte sind nach der aktuellen Rechtslage nicht barrierefrei?
- Untertitel sowie Volltextsuche für Videoeinbindungen sind noch nicht vorhanden
- Beschreibung des Webseiten-Aufbaus (Sitemap) und/oder des Inhalts (Content) in Leichter Sprache ist noch nicht vorhanden
- Beschreibungen des Webseiten-Aufbaus (Sitemap) und/oder des Webseiten-Inhalts (Contents) in Gebärdensprache ist noch nicht vorhanden
- Fokusreihenfolge ist noch fehlerhaft, nicht sichtbare Elemente können mit der Tastatur angesteuert werden
- Anderssprachige Wörter sowie Fachbegriffe sind nicht ausgewiesen und/oder erklärt
4. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
4.1. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 26.11.2025 erstellt.
4.2. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird in regelmäßigen Abständen auf Basis der Rechtslage überprüft und angepasst.
5. Feedback und Kontakt
Solltest du auf dieser Webseite auf Barrieren stoßen, zögere nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen:
Bitte gib uns eine kurze Beschreibung deines Anliegens. Wir werden die von dir aufgezeigte Barriere in unsere Übersicht zur zeitnahen Bereinigung aufnehmen.
Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
Abteilung Marketing & PR
Am Strom 59 18119 Rostock-Warnemünde
E-Mail: marketing@rostock.de
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach deiner Kontaktaufnahme an die oben genannte Stelle nach einer Frist von sechs Wochen keine Antwort erfolgt ist oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Überwachungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Mecklenburg-Vorpommern wenden. Die Überwachungsstelle wird deinen Fall prüfen und versuchen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Schlichtungsverfahrens, eine Lösung zu erzielen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 58819346
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Webseite: www.barrierefreies-web-mv.de
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 221911006
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de