ostseewelle
Golf

Mietlexikon


838
Frage: Abmahnung
Antwort: Eine Abmahnung ist die Aufforderung, ein bestimmtes, einem Vertrag widersprechendes Verhalten zu unterlassen. Die Abmahnung ist ebenso wie der Mietvertrag grundsätzlich nicht an die Schriftform gebunden, kann also auch mündlich erklärt werden. In der Regel geht eine Abmahnung weiteren rechtlichen Schritten, wie z.B. einer Kündigung oder einer Klage auf Unterlassung, voraus. Zwischen der Abmahnung und den folgenden Schritten muss stets eine Frist eingeräumt werden, die das Abstellen des Fehlverhaltens ermöglicht.
Kategorie: A
1103
Frage: Abstandszahlungen
Antwort: Beim heute entspanntem Wohnungsmarkt sind Abstandszahlungen zum Glück selten. Vor einigen Jahren wurden sie häufig von Vormietern aber auch von Verwaltern u. a. für die bloße Überlassung von Mietwohnungen gefordert. Das ist seit 01.09.1993 nach § 4a des Wohnungsvermittlungsgesetzes für alle Wohnungsarten verboten. Ablösungsverträge hingegen, d.h. die entgeltliche Übernahme von Möbeln und Einrichtungsgegenständen des Vormieters sind grundsätzlich wirksam. Unwirksam sind derartige Kaufverträge nur, wenn der Preis für die Möbelstücke oder Einrichtungsgegenstände in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert steht.
Kategorie: A
1104
Frage: Abrechnungszeitraum
Antwort: Der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate. Häufig fällt er mit dem jeweiligen Kalenderjahr zusammen. Das ist aber nicht zwingend. Er muss aber exakt angegeben werden. (z. B. „vom 01.04.2003 bis zum 31.03.2004“).
Kategorie: A
1105
Frage: Abwesenheit
Antwort: Als Mieter sind Sie berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ihre Wohnung zu bewohnen. Eine längere Abwesenheit (z. B. wegen Kur, Urlaub, Krankenhaus-, Auslands- oder Gefängnisaufenthalt) verstößt also nicht gegen den Mietvertrag. Folgende Punkte müssen aber gewährleistet sein: - weiterhin pünktliche Mietzahlungen - Vertretung für Treppenhausreinigung und Schneefegen - ausreichende Beheizung im Winter, damit die Leitungen nicht einfrieren - Schlüssel bei Nachbarn/Bekannten hinterlegen, damit die Vermieter bei - Schäden in Ihre Wohnung kommen können. Notfalls können vorübergehend Freunde / Bekannte in die Wohnung aufgenommen werden. Dies stellt keine Untervermietung dar.
Kategorie: A
1106
Frage: Aufrechnung
Antwort: Grundsätzlich kann der Mieter eigene Forderungen, z. B. Schadensersatz, mit der Mietforderung des Vermieters aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. In den meisten Mietverträgen finden sich allerdings Aufrechnungsverbote oder drastische Einschränkungen. Generelle Aufrechnungsverbote ohne jede Einschränkungen sind unwirksam.
Kategorie: A
1107
Frage: Bagatellschäden
Antwort: Kleine Instandhaltungen (auch Bagatellschäden, Kleinreparaturen) Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz den Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung, denn nach § 535 BGB hat der Vermieter „die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Häufig finden sich aber in Mietverträgen Klauseln, nach denen die Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungen oder Bagatellreparaturen zu tragen haben. Was kleine Instandhaltungen sind, ist in § 28 Abs. 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelt. Dort steht: „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.“
Kategorie: B
1108
Frage: Besuch
Antwort: Mieter sind berechtigt, Besuche in beliebiger Zahl, Häufigkeit und Dauer zu empfangen, ohne dass dies dem Vermieter gegenüber angezeigt werden muss oder dieser den Besuch etwa erst genehmigen muss. Der Besuch beinhaltet jedoch, im Gegensatz zur Untermiete und der Daueraufnahme, immer eine begrenzte Verweildauer. Höchstgrenzen lassen sich nicht von vornherein bestimmen, sondern hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Immonet.de und MSN raten Ihnen, sich im Zweifel beraten zu lassen.
Kategorie: B
1109
Frage: Betriebskosten
Antwort: In den letzten Jahren sind die Betriebskosten stärker angestiegen als die Nettokaltmiete und die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Daher werden die Betriebskosten oft als „zweite Miete“ bezeichnet. Nach § 535 BGB hat der Vermieter die „auf der Mietsache ruhenden Lasten“, also die Betriebskosten, zu tragen. Nach § 556 BGB kann jedoch im Mietvertrag vereinbart werden, dass „der Mieter Betriebskosten (...) trägt“, entweder als Pauschale oder als Vorauszahlungen. Mit Betriebskosten oder Nebenkosten ist in der Regel das Selbe gemeint, jedoch ist der Begriff Nebenkosten im eigentlichen Sinn weiter gefasst und im Unterschied zu den Betriebskosten nicht gesetzlich definiert.
Kategorie: B
1110
Frage: Bruttokaltmiete
Antwort: Die „kalten“ Betriebskosten (ohne Heizung und Warmwasser) sind in der Miete enthalten. Nicht enthalten sind Untermietzuschlag oder Teilgewerbezuschlag sowie andere (besonderen Leistungen geschuldete) Zuschläge zur Miete.
Kategorie: B
1111
Frage: Bürgschaft
Antwort: Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gemäß § 765 BGB gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten eines anderen ein zustehen. Bei der Mietbürgschaft übernimmt beispielsweise ein Dritter die Haftung für die Mietschulden des Mieters und ggf. für Ersatzansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis (beispielsweise wegen nicht vorgenommener Schönheitsreparaturen). Die Bürgschaft ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erteilt wurde, d. h. wenn das Schriftstück dem Erklärungsempfänger vom Bürgen übergeben wurde.
Kategorie: B
1112
Frage: Culpa in contrahendo
Antwort: Vorvertragliches Vertrauensverhältnis. Dies ist ein juristisch entwickeltes Konstrukt des BGB (§ 311), welches die Haftung für ein Verschulden bei Vertragsabschluss regelt. Es besagt, dass bereits bei der Anbahnung von Vertragsverhandlungen zwischen den potenziellen Vertragspartnern ein Vertrauensverhältnis herrscht, das den Beteiligten bestimmte Mitteilungs-, Offenbarungs- und Hinweispflichten auferlegt, insbesondere im Hinblick auf Tatsachen, die den Vertrag gefährden können.
Kategorie: C
1113
Frage: Courtage
Antwort: Bezeichnung für die Vermittlungsgebühr eines Maklers beim Kauf oder Verkauf im Immobilienhandel und in verschiedenen Dienstleistungssektoren.
Kategorie: C
1114
Frage: Darlehen
Antwort: Kredite, beispielsweise für Bauzwecke oder für den Immobilienerwerb.
Kategorie: D
1115
Frage: Daueraufnahme
Antwort: Ein Mieter ist grundsätzlich berechtigt, solche Personen dauerhaft oder zumindest auf unbestimmte Zeit in die Wohnung aufzunehmen, mit denen er sein Leben und seine Wohnung teilen will. Allerdings besteht bei dauerhafter Aufnahme ggf. eine Anzeigepflicht der Mieter gegenüber dem Vermieter. Hiervon zu unterscheiden sind die Besuche, die lediglich vorübergehend sind.
Kategorie: D
1116
Frage: Dauerwohnrecht
Antwort: Dies ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück. Der Berechtigte darf eine auf einem Grundstück errichtete Wohnung bewohnen oder für sich nutzen.
Kategorie: D
1117
Frage: Denkmalschutz
Antwort: Denkmalschutz wird auch Denkmalpflege genannt. Es sind dies alle Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kunst und kunsthistorisch wertvollen Werken der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes. Nach dem BauGB (§ 1) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in jedem Fall zu berücksichtigen.
Kategorie: D
1118
Frage: Doppelvermietung
Antwort: Die mehrfache Vermietung ein und derselben Wohnung. Sämtliche Mietverträge sind wirksam und jeder der Mieter hat einen Anspruch auf Überlassung der Wohnung. Letztendlich kann sie aber nur einer bewohnen und das ist derjenige, der zuerst in den Besitz der Wohnung gelangt. Die Vertragserfüllung gegenüber den anderen Mietern ist dem Vermieter dann nicht mehr möglich. Als Mieter haben Sie aber einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (OLG Schleswig MDR 2000, 1428; OLG Köln WM 98, 602).
Kategorie: D
1119
Frage: Eigenbedarf
Antwort: Ein Vermieter kann den Mietern ausnahmsweise den Wohnraum kündigen und das Mietverhältnis beenden, wenn er die Wohnung für sich selbst benötigt. Dies folgt aus der Formulierung des § 573 Abs. 2 Nr. 2, BGB: „Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn (...) der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt ...“ Allgemein wird dieser Kündigungsgrund als „Eigenbedarf“ bezeichnet. Der Vermieter ist berechtigt, sich auf Eigenbedarf zu berufen, wenn er dafür vernünftige, nachvollziehbare Gründe vorweisen kann.
Kategorie: E
1120
Frage: Einstweilige Verfügung
Antwort: Manchmal sind Mieter gezwungen, sich gegen Handlungen des Vermieters, durch die ihre Rechte beeinträchtigt werden, kurzfristig zur Wehr zu setzen. Um nur einige Beispiele zu nennen: Abbrucharbeiten am Haus, Abstellen der Heizung im Winter, Austausch der Schlösser an der Wohnung, usw. In solchen Fällen mit erhöhter Dringlichkeit kann durch ein gerichtliches Eilverfahren ein vorläufiger Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung erwirkt werden. Derartige Verfahren regeln einen Streitfall nur vorläufig, und die einstweiligen Verfügungen ergehen regelmäßig ohne mündliche Verhandlung sofort oder innerhalb weniger Tage.
Kategorie: E
1121
Frage: Ersatzvornahme
Antwort: Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Dauer des Mietverhältnisses in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 II BGB-Instandhaltungspflicht). Stellen sich in der Wohnung Mängel ein, zu deren Beseitigung der Vermieter im obigen Sinne verpflichtet ist und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Mietern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, darunter auch die Ersatzvornahme und Mängelbeseitigung durch den Mieter. Die Regelung des § 536a II BGB ergänzt § 536 BGB dahin gehend, dass sie Mietern die Möglichkeit gibt, den Mangel selbst zu beseitigen und Erstattung der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die Ersatzvornahme setzt grundsätzlich Verzug des Vermieters voraus (§ 536a I BGB).
Kategorie: E
1122
Frage: Fahrräder
Antwort: Wenn kein eigens dafür eingerichteter Abstellraum zur Verfügung steht, können Fahrräder in die Wohnung mitgenommen oder im eigenen Keller untergebracht werden. Im Hausflur, Kellergang, auf dem Hof usw. dürfen sie jedoch nur abgestellt werden, wenn der Vermieter dagegen keine Einwände erhebt. Es sei denn, dass es wegen Diebstahlsgefahr unzumutbar ist, das Fahrrad draußen stehen zu lassen und im Flur oder auf dem Hof genügend Platz ist. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die anderen Hausbewohner nicht belästigt werden.Ein vorhandener Abstellraum muss genutzt werden.
Kategorie: F
1123
Frage: Familienangehörige
Antwort: Enge Familienangehörige wie Ehepartner, Eltern und Kinder (nicht aber: Geschwister und entfernte Verwandte) gelten nicht als Untermieter im Sinne des Gesetzes. Ihnen dürfen die Mieter den von ihren „Weisungen abhängigen Mitgebrauch“ der Wohnung gestatten. Das bedeutet praktisch, dass ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und den Angehörigen die Wohnung nicht zum völlig selbstständigen Gebrauch überlassen wird. Eine längerfristige Aufnahme von Angehörigen (mehr als 6 Wochen) ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, bedarf jedoch nicht seiner Genehmigung. Allerdings darf auch durch die Aufnahme von Angehörigen keine Überbelegung der Wohnung eintreten.
Kategorie: F
1124
Frage: Feiern
Antwort: Feiern und Partys mögen den Beteiligten Vergnügen bereiten, die Nachbarn empfinden sie jedoch meist als Belästigung. Folglich muss die erforderliche Rücksicht genommen werden. „Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind grundsätzlich alle Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören.“ (OLG Düsseldorf WuM 90, 116 ff) Die weitverbreitete Auffassung, einmal im Monat dürfe man auch nach 22 Uhr lautstark feiern, ist falsch. Auch das Grundgesetz, hier speziell die in Art. 2 Abs.1 GG gewährte freie Entfaltung der Persönlichkeit, kann dafür nicht herangezogen werden. In besonderen Extremfällen ist der Vermieter berechtigt, nach Abmahnung fristlos zu kündigen.
Kategorie: F
1125
Frage: Garage
Antwort: Viele Mieter haben ein Auto, aber nur wenige haben eine Garage dafür. Wenn die Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet worden ist, so kann sie auch nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden.
Kategorie: G
1126
Frage: Graffiti
Antwort: werden oft als Schmierereien bezeichnet. Nach übereinstimmender Meinung kann ihre Beseitigung nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, denn Graffiti fallen nicht unter die Kosten der Hausreinigung, die in § 2 Nr. 9 BetrKV als Gebäudereinigung bezeichnet wird. Die Beseitigung von Graffiti erzeugt Instandhaltungskosten und ist daher nicht umlegbar.
Kategorie: G
1127
Frage: Grillen
Antwort: Grundsätzlich darf man grillen, doch gibt es so viele Einschränkungen, dass die Gelegenheiten selten werden können. Ein mietvertragliches Verbot des Grillens auf dem Balkon wurde vom Essener LG in einem Urteil aus dem Jahr 2001 (10 S 438/01) für rechtmäßig befunden. Das Amtsgericht Bonn meint, zwischen April und September darf man einmal im Monat auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn müssen aber 48 Stunden vorher gewarnt werden (AG Bonn 6 C 545/96). In Bayern ist mit fünf Mal im Jahr genug gegrillt (BayObLG 2 Z BR 6/99).
Kategorie: G
1128
Frage: Grundbuch
Antwort: Das Grundbuch ist ein von jeweiligen Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, geführtes öffentliches Verzeichnis, welches Auskunft über die rechtlichen Eigenschaften von Grundstücken gibt.
Kategorie: G
1129
Frage: Hausfriedensbruch
Antwort: Das Hausrecht in der Wohnung liegt bei den Mietern. Es richtet sich grundsätzlich gegen jeden, auch gegen den Eigentümer, und es kann strafrechtlich durchgesetzt werden. Im Strafgesetzbuch § 123 (Hausfriedensbruch) heißt es: „Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“
Kategorie: H
1130
Frage: Hausordnung
Antwort: Im Mietvertrag werden die gegenseitigen Verpflichtungen der Vermieter und der Mieter geregelt. Eine Hausordnung behandelt im Wesentlichen nur die Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von verschiedenen Mietparteien in einem Haus ergeben können.
Kategorie: H
1131
Frage: Haustiere
Antwort: Haustiere sind beliebte, aber mietrechtlich nicht ganz unproblematische Mitbewohner. Weil im Gesetz eine einheitliche Regelung fehlt, ist in erster Linie bedeutend, was der Mietvertrag sagt. Zu unterscheiden ist, ob der Mietvertrag konkret die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt (solche Regelungen sind wirksam) oder ob er ein generelles (und dann unwirksames) Verbot der Tierhaltung ausspricht. Bei einer unwirksamen Klausel muss der Vermieter konkrete Störungen durch die Hunde- oder Katzenhaltung nachweisen. Kleintiere im Käfig sind generell nicht zu verbieten.
Kategorie: H
1132
Frage: Heizpflicht der Mieter
Antwort: Eine Heizpflicht der Mieter gibt es nicht. Wer Kälte liebt, kann diesen Zustand auch in seiner Wohnung genießen. Nur muss gewährleistet sein, dass keine Schäden durch Untertemperaturen eintreten. Für einfrierende Wasserleitungen oder Feuchtigkeitsbildung an den Wänden und Ähnliches sind die Mieter verantwortlich.
Kategorie: H
1133
Frage: Heizpflicht des Vermieters
Antwort: Der Vermieter muss während der Heizperiode dafür sorgen, dass in der Wohnung tagsüber zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen erreicht werden. Sind im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen, gelten Temperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius in Wohnräumen sowie Küchen und 23 Grad Celsius in Bädern als ausreichend. In nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmten Räumen (wie bspw. Schlafzimmer und Flur) wird eine Temperatur von 18 Grad Celsius üblicherweise als angemessen angesehen. Nachts kann eine Absenkung auf 16 Grad Celsius noch zulässig sein.
Kategorie: H
1134
Frage: Immonet.de
Antwort: Mit mehr als 950.000 aktuellen Angeboten online und 1,8 Mio. Besuchern auf der Website pro Monat ist Immonet.de eines der führenden Immobilienportale in Deutschland. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft von Axel Springer bietet gewerblichen und privaten Kunden eine reichweitenstarke und crossmediale Immobilienvermarktung aus einer Hand – mit über 60 Zeitungspartnern. Deutschlands Internetnutzer wählten Immonet.de 2009 sowohl zum beliebtesten („Onlinestar“) als auch zum besten Immobilienportal („Website des Jahres“). Die Marketing-Kampagnen von Immonet.de ebenfalls mehrfach mit Kreativpreisen ausgezeichnet, 2009 u. a. mit dem Ramses in Gold und beim ADC Festival.
Kategorie: I
1135
Frage: Indexmiete
Antwort: Der § 557 b BGB gestattet seit dem 1. September 1993 durch eine Vereinbarung im Mietvertrag, die Miete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Index für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) zu binden. Dabei wird die künftige Mietsteigerung an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten gekoppelt. Die Inflationsrate bestimmt einmal pro Jahr die Mietsteigerung. Ein anderer Index ist nicht zulässig.
Kategorie: I
1136
Frage: Insolvenz
Antwort: Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung ermöglicht auch Privatpersonen, Insolvenz mit dem Ziel anzumelden, einerseits die Gläubiger zu befriedigen, andrerseits die wirtschaftliche Existenz zu bewahren und weiterhin am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Der Antrag muss vom Schuldner oder einem Gläubiger bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Mit der Eröffnung verliert der Schuldner die Berechtigung über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verfügen.
Kategorie: I
1137
Frage: Instandhaltung
Antwort: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält in § 535 ausdrücklich als Pflicht des Vermieters fest: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Mieter haben folglich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihre Wohnung (und das Haus) laufend instand hält und, sobald nötig, instand setzt. Dazu gehört auch die Beseitigung auftretender Mängel.
Kategorie: I
1138
Frage: Jahressperrfrist
Antwort: Der Vermieter kann eine Mieterhöhung nach § 558 BGB erst dann verlangen, wenn die Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit fünfzehn Monaten unverändert geblieben ist. Das Mieterhöhungsverlangen darf frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mieterhöhung zugehen. Mieterhöhungen, die unter Verletzung der Sperrfrist erfolgen, sind unwirksam. Mieterhöhungen auf Grund von Modernisierung (§ 559 BGB) oder wegen gestiegener Betriebskosten (§ 560 BGB) bleiben bei der Berechnung der Sperrfrist unberücksichtigt.
Kategorie: J
1139
Frage: Kappungsgrenze
Antwort: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete regelt der § 558 BGB. Dabei „darf sich die Miete“, so Absatz 3, „innerhalb von drei Jahren (...) nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze)“. Das bedeutet, dass abgesehen von Erhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten oder wegen Modernisierung die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Diese Grenze gilt auch dann, wenn im Einzelfall die ortsübliche Vergleichsmiete über dem so errechneten Betrag liegt. Die Kappungsgrenze findet auch dann Anwendung, wenn bei öffentlich geförderten Wohnungen die Preisbindung weggefallen oder abgelaufen ist und die Miete erstmals von der Kostenmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden soll.
Kategorie: K
1140
Frage: Katzen(haltung)
Antwort: Die Gerichte sind überwiegend der Ansicht, dass die Haltung von Katzen nicht der Genehmigung des Vermieters bedarf (AG Bonn, WM 94, 323; AG Berlin-Schöneberg, NM 90, 192). Es wird angenommen, dass es durch eine Katze nur zu geringfügigen Belästigungen der Nachbarn kommen kann. Auch müssen die Nachbarn die Anwesenheit von Katzen auf ihren Grundstücken akzeptieren. Hamburger Richter sehen Katzen in einem Mietshaus als zur „freien Lebensgestaltung“ von Mietern gehörend. Ein Verbot durch den Eigentümer sei nicht gerechtfertigt, denn Katzen verursachten keinen störenden Lärm, die Kratzspuren auf den Tapeten könnten wieder beseitigt werden und auch ein eventueller Geruch sei nicht dauernd. Dem Vermieter entstünde also kein bleibender Schaden (AG Hamburg, 40 a C 402/95).
Kategorie: K
1141
Frage: Kleine Instandhaltungen (Bagatellschäden, Kleinreparaturen)
Antwort: Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz den Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung, denn nach § 535 BGB hat der Vermieter „die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Häufig finden sich aber in Mietverträgen Klauseln, nach denen die Mieter / innen die Kosten für kleine Instandhaltungen oder Bagatellreparaturen zu tragen haben. Was kleine Instandhaltungen sind, ist in § 28 Abs. 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelt. Dort steht: „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.“
Kategorie: K
1142
Frage: Konkludentes Handeln
Antwort: Ein konkludentes Handeln wird als rechtlich verbindliche Willenserklärung ausgelegt, auch wenn keine diesbezügliche Äußerung gemacht worden ist.
Kategorie: K
1143
Frage: Landesbauordnung
Antwort: Diese regelt u. a., was genau im betreffenden Bundesland technisch beim Bau zu beachten ist, wann eine Baugenehmigung nötig ist und welche seitlichen Abstände beim Bau zu den Nachbarn einzuhalten sind.
Kategorie: L
1144
Frage: Lärm
Antwort: Lärm oder was die eine Seite dafür hält, dürfte eine der häufigsten Ursachen für Streit zwischen Nachbarn sein. Das LG Hamburg hat zwar entschieden, dass jeder ein Recht hat, in seiner Wohnung ungestört zu leben und sich deshalb gegen unzulässigen Lärm wehren kann (WM 84, 79), doch ist nicht jedes Geräusch verboten. Juristisch formuliert, sind Geräusche nur dann nicht zulässig, wenn sie ein normal empfindender Durchschnittsmensch nicht mehr erträgt. Es darf beispielsweise auch nach 22 Uhr gebadet werden (LG Köln WM 97, 323), allerdings höchstens 30 Minuten lang, fügt das OLG Düsseldorf (WM 91, 288) hinzu. Wasser- und WC-Spülung rund um die Uhr gehören ebenfalls zum üblichen und deshalb hinnehmbaren Verhalten. Die Geräusche, die von spielenden Kindern ausgehen, gelten nicht als rechtlich erhebliche Belästigung (OLG Düsseldorf WM 97, 221; LG Regensburg NZM 99, 220 sowie diverse andere). Kinder dürfen in einer Wohnung spielen und dabei lachen, weinen und schreien. Allerdings müssen die Eltern zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr unzumutbare Geräuschentfaltungen ihrer Kinder vermeiden. Generell gilt der Grundsatz der Zimmerlautstärke für Radio- und Fernsehgeräte besonders zwischen 22 und 7 Uhr (aber nicht nur für diese Zeit). Auch Staubsauger sollten in den üblichen Ruhezeiten tunlichst außer Betrieb gelassen werden.
Kategorie: L
1145
Frage: Leasing
Antwort: Dieser Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet „Mieten“ oder „Vermieten“ in Bezug auf Investitionsgüter der langlebigen Wirtschaftsgüter.
Kategorie: L
1146
Frage: Leistungsbeschreibung
Antwort: Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.
Kategorie: L
1147
Frage: Lüften
Antwort: Als raumtechnisch bestes Lüften, neben der automatischen Belüftung, wird von Experten allgemein ein mindestens dreimaliges, stoßartiges Querlüften (Durchzug) zu je zehn Minuten empfohlen, um die Raumluft auch wirklich wechseln zu können und die Luftfeuchte im Raum auf einem vernünftigen Niveau zu halten. Für das gesunde Raumklima sind Dinge, wie das ganztägliche „Auslüften“ eines Raumes oder das Schlafen bei offenem Fenster ebenso schädlich wie das zu wenig oder gar nicht lüften.
Kategorie: L
1148
Frage: Mietaufhebungsvertrag
Antwort: Für einen Mietaufhebungsvertrag mag jede Vertragspartei ihre Gründe haben, nur eben keine Gründe, die für eine problemlose ordentliche oder außerordentliche Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt taugen. So stellt sich ein Mietaufhebungsvertrag immer als ein Entgegenkommen einer Seite dar. In der Regel aber sind sich die Parteien einig und dann empfiehlt sich der schriftliche Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags.
Kategorie: M
1149
Frage: Mieterhöhung
Antwort: Der § 558 BGB gestattet es dem Vermieter, unter Berufung auf die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis zu verlangen. Diese Möglichkeit der Mieterhöhung besteht für alle nicht preisgebundenen Wohnungen. Aber: nicht jedes Mieterhöhungsverlangen, das Ihnen unter Berufung auf § 558 BGB zugeht, muss auch wirksam sein. Immonet.de-Tipp: Lassen Sie sich in rechtlichen Fragen beraten!
Kategorie: M
1150
Frage: Mietminderung
Antwort: Eine Wohnung wird wegen ihres speziellen Wohnwerts gemietet und der Vermieter ist verpflichtet, diesen Wohnwert zu erhalten. Entsteht ein Mangel, der ihn verringert, dann ist die Miete automatisch solange gemindert, bis der ursprüngliche Wohnwert wiederhergestellt ist. Voraussetzung ist dabei immer, dass die Mieter den Mangel nicht schuldhaft selbst verursacht haben.
Kategorie: M
1151
Frage: Mietpreisbindung
Antwort: Politisch festgesetzte, preisrechtlich zulässige Miete, die nicht überschritten werden darf. Mieterhöhungen werden nur per Gesetz oder Verordnung zulässig. Miethöhe und Mietenentwicklung unterliegen der politischen Verantwortung.
Kategorie: M
1152
Frage: Mietrückstände
Antwort: Erheblicher Mietrückstand (Zahlungsverzug) ist ein zulässiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB in Verbindung mit § 569 BGB. In diesem Fall muss der Vermieter nicht erst eine Abmahnung aussprechen, sondern er kann gleich fristlos kündigen.
Kategorie: M
1153
Frage: Mietspiegel
Antwort: Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mietern und Vermietern erstellt wird.
Kategorie: M
1154
Frage: Nachbarrecht
Antwort: Dieses Recht umfasst privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Regelungen über das Verhältnis von benachbarten Grundstückseigentümern. Diese Regelungen konkretisieren die Eigentümerrechte sowie die Eigentümerpflichten.
Kategorie: N
1155
Frage: Nachmieter
Antwort: Viele Mieter glauben, dass die vorzeitige Beendigung eines Mietvertrags möglich sei, wenn man drei Nachmieter stellt. Hierbei handelt es sich um eine zwar weitverbreitete, aber dennoch falsche Auffassung! In der Regel muss der Vermieter einen Nachmieter nicht akzeptieren. Ausnahmen gibt es nur unter folgenden Voraussetzungen: der Mieter hat wichtige Gründe für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag und das Aufhebungsinteresse des Mieters wiegt stärker als das Bestandsinteresse des Vermieters und der Nachmieter ist für den Vermieter zumutbar.
Kategorie: N
1156
Frage: Nebenkosten
Antwort: ´Dies sind alle zusätzlich anfallenden Kosten wie beispielsweise Kapitalbeschaffungskosten, Behördengebühren etc. Es sind dies aber auch Kosten, welche bei Mietwohnungen zusätzlich neben der eigentlichen Miete anfallen (wie bspw. Energie, Versicherungs- oder Abfallkosten etc.).
Kategorie: N
1157
Frage: Nebenräume
Antwort: Anspruch auf die Nutzung von Keller, Trockenboden oder ähnlichen Nebenräumen und Grundstücksteilen haben die Mieter nur, wenn diese im Mietvertrag aufgeführt sind.
Kategorie: N
1158
Frage: Nettokaltmiete
Antwort: Miete ohne alle Nebenkosten für Heizung, Warmwasser, kalte Betriebskosten und ohne Zuschläge für Untermiete, Teilgewerbe oder besondere Leistungen.
Kategorie: N
1159
Frage: Objekt
Antwort: Im Allgemeinen werden im Baugewerbe Gebäude, sonstige Bauwerke, Anlagen, Freianlagen und raumbildende Ausbauten als Objekt betitelt.
Kategorie: O
1160
Frage: Obhutspflicht
Antwort: Mit dem Einzug beginnt für Mieter die Verpflichtung, die Wohnung pfleglich zu behandeln und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen Schäden zu verhindern, soweit dies in ihrer Macht steht. Die Obhutspflicht erstreckt sich auf alle Räume, die den Mieter/innen zugänglich sind. Zur Obhutspflicht gehört auch, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Eine schwere Verletzung der Obhutspflicht kann zur fristlosen Kündigung führen.
Kategorie: O
1161
Frage: Ortsübliche Vergleichsmiete
Antwort: Der Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete spielt vor allem bei Mieterhöhungen eine entscheidende Rolle. Darunter wird die Miete verstanden, die üblicherweise in der betreffenden Stadt für eine Wohnung vergleichbarer Größe, Ausstattung, Wohnlage und Baualtersklasse gezahlt werden muss. Der Vermieter muss nachweisen, dass seine Forderung diese ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in einer Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage innerhalb der letzten vier Jahre vereinbart oder (von Veränderungen bei den Betriebskosten abgesehen) verändert worden sind. Dies entspricht der Definition des § 558 Absatz 2 BGB.
Kategorie: O
1162
Frage: Öffentliche Auftraggeber
Antwort: Dies sind allgemein diejenigen Auftraggeber, welche als Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts Bauvorhaben durchführen.
Kategorie: O
1163
Frage: Pacht
Antwort: Miet- und Pachtvertrag regeln die Gebrauchsüberlassung einer Sache. Bei der Pacht verpflichtet sich der Verpächter aber zusätzlich zum Gebrauch auch „den Genuss der Früchte, soweit diese nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren“ (§ 581 BGB). Nicht immer lassen sich Pacht und Miete unmittelbar unterscheiden. Es kommt im Zweifelsfall nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertrags an, sondern welche Rechte konkret zwischen ihnen vereinbart wurden (§ 157 BGB). Soll die eine Partei die Sache nur zum Gebrauch nutzen dürfen, liegt ein Mietvertrag vor. Sollen darüber hinaus auch die Erträge und Nutzungen der Sache gezogen werden dürfen, handelt es sich um ein Pachtverhältnis.
Kategorie: P
1164
Frage: Pfandrecht des Vermieters
Antwort: „Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters“ (§ 562 BGB). Mit Hilfe des Pfandrechts kann der Vermieter das Wegschaffen verhindern, die Sachen versteigern lassen und den Erlös zur Deckung seiner Forderungen verwenden.
Kategorie: P
1165
Frage: Prozesskostenhilfe
Antwort: Mieter, die von ihrem Vermieter verklagt werden oder die Ansprüche gegen den Vermieter gerichtlich geltend machen müssen, haben, sofern sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten des Rechtsanwalts oder die Gerichtskosten nicht tragen können, Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig sein. Der entsprechende Antrag ist beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Neben den Einkommensverhältnissen muss auch vorhandenes Vermögen offen gelegt werden. Es wird geprüft, ob Prozesskostenhilfe in vollem Umfang gewährt wird oder ob die geleistete Prozesskostenhilfe in max. 48 Monatsraten zurückzuzahlen ist. Im Unterschied zur Rechtsschutzversicherung kommt die Prozesskostenhilfe nur für die eigenen, nicht für die gegnerischen Kosten auf, wenn der Mieter den Prozess verliert.
Kategorie: P
1166
Frage: Qualifizierter Mietspiegel
Antwort: Übersicht über die ortübliche Vergleichsmiete, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird und von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mietern und Vermietern als solche anerkannt wird.
Kategorie: Q
1167
Frage: Räumungsfrist
Antwort: Mieter/innen, denen gekündigt wurde und die gegen die Kündigung klagen, können vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung einen Antrag auf Räumungsfrist stellen. Diese Frist, die in der Regel von den Gerichten auch gewährt wird, soll Wohnungslosigkeit verhindern. Die Dauer der Räumungsfrist ist eine Ermessenssache des Gerichts. Den Mietern obliegt, sich während der Zeit der Räumungsfrist verstärkt um eine Ersatzwohnung zu bemühen.
Kategorie: R
1168
Frage: Rückbau
Antwort: Dies betitelt die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage. Gelegentlich wird in gesetzlichen Bestimmungen auch von Abbruch gesprochen.
Kategorie: R
1169
Frage: Rückgabepflicht
Antwort: Erst wenn die Wohnung nach Beendigung eines Mietverhältnisses zurückgegeben ist, erlischt die Obhutspflicht der Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe gehören die vollständige Räumung von Wohnung, Keller, Nebenräumen usw., und das Aushändigen des kompletten Satzes an Schlüsseln. Mit der Rücknahme hat der Vermieter nicht automatisch auf weitergehende Ansprüche verzichtet. Dies ist nur der Fall, wenn er bestätigt, dass die Wohnung in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben worden ist.
Kategorie: R
1170
Frage: Schadenminderungspflicht
Antwort: Wer einen anderen schädigt, muss den Schaden ersetzen. Das bedeutet konkret: das bezahlen, was es kostet, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Der Geschädigte wiederum hat eine so genannte Schadensminderungspflicht: er muss, soweit zumutbar, dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird als tatsächlich nötig. Der Geschädigte ist sogar beweispflichtig dafür, dass er sich bemüht hat, den Schaden möglichst klein zu halten (LG Köln 12 S 283/97 WM 8/99/460).
Kategorie: S
1171
Frage: Schlüssel
Antwort: Die erforderliche Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich Sache des Vermieters. In der Regel sind dies zwei komplette Sätze, zuzüglich der Schlüssel für weitere Familienmitglieder. Wenn Mieter zusätzlich selbst Schlüssel anfertigen lassen, müssen sie dem Vermieter darüber Mitteilung machen. Wenn Schlüssel verloren gehen, ist der Vermieter zu benachrichtigen. Trifft die Mieter ein Verschulden, so haben sie die Kosten für die notwendigen Maßnahmen, möglicherweise Auswechseln von Schlössern etc., zu tragen. Sind die Schlüssel unverschuldet abhanden gekommen, bspw. durch Diebstahl, dann hat der Vermieter für den Ersatz zu sorgen (AG Hamburg WM 99, 687). Bei Auszug aus der Wohnung sind sämtliche Schlüssel, auch die selbst angefertigten, an den Vermieter zurückzugeben.
Kategorie: S
1172
Frage: Schriftform
Antwort: Die Einhaltung der Schriftform bedeutet, dass der Aussteller einer Erklärung diese eigenhändig unterschreiben muss. Wichtige Erklärungen, für die § 126 BGB die Schriftform vorschreibt, sind die Kündigung des Mietvertrags, der Widerspruch des Mieters gegen eine Kündigung nach Sozialklausel, und das Fortsetzungsverlangen des Mieters bei Zeitmietverträgen.
Kategorie: S
1173
Frage: Sondermerkmale
Antwort: Ausstattungsmerkmale einer Wohnung, bei deren Vorliegen die ortsübliche Vergleichsmiete von den übrigen Wohnungen positiv oder negativ abweicht.
Kategorie: S
1174
Frage: Staffelmiete
Antwort: Staffelmieten (§ 557 a BGB) sind vertragliche Vereinbarungen, mit denen im Voraus die jeweilige Miete oder die jährlichen Mieterhöhungen über einen bestimmten Zeitraum betragsmäßig genau (also nicht nur in Prozenten) vereinbart werden. Eine Kündigung kann dabei für maximal vier Jahre ausgeschlossen werden. Die Miete erhöht sich somit automatisch jedes Jahr, ohne dass es einer Mitteilung bedarf. Die Mieterhöhungen werden allerdings durch § 5 WiStG (Wirtschaftstrafgesetz)begrenzt.
Kategorie: S
1175
Frage: Teilkündigung
Antwort: Der Vermieter kann auch Teilkündigungen (§ 573 b BGB) aussprechen, wenn er nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks dazu verwenden will, Wohnraum zur Vermietung zu schaffen oder den neu zu schaffenden Wohnraum mit Nebenräumen und Grundstücksteilen auszustatten. Voraussetzung einer solchen Teilkündigung ist, dass sie auf nicht bewohnte Nebenräume oder Teile des Grundstücks beschränkt ist (vgl. § 573 b BGB). Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Kategorie: T
1176
Frage: Telefon
Antwort: Möchten die Mieter in ihrer Wohnung ein Telefon anschließen lassen, verlangt die Telekom vor dem Anschluss die erforderliche Einwilligungserklärung des Vermieters. Die Mieter haben einen Rechtsanspruch auf dessen Einwilligung. Verweigert der Vermieter die Abgabe dieser Einwilligungserklärung, so können die Mieter den Vermieter beim zuständigen Gericht auf Einwilligung verklagen.
Kategorie: T
1177
Frage: Teppichboden
Antwort: Wenn die Wohnung bei der Vermietung mit Teppichböden ausgestattet ist, kann davon ausgegangen werden, dass sie zur Einrichtung gehören. Dabei ist gleichgültig, ob der Teppichboden vom Vormieter oder vom Vermieter stammt (LG Berlin 89, 999). Es sei denn, der Mietvertrag enthält eine andere Regelung oder der Mieter hat den Teppich vom Vormieter übernommen. Der mitvermietete Teppich ist pfleglich zu behandeln und muss von Zeit zu Zeit gereinigt werden.
Kategorie: T
1178
Frage: Textform
Antwort: Der Gesetzgeber schreibt häufig bestimmte Formen für Rechtsgeschäfte vor. Manche bedürfen der notariellen Beurkundung oder öffentlicher Beglaubigung, für viele ist die Schriftform erforderlich. In der Regel hat ein Verstoß gegen die jeweilige Formvorschrift die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge (§ 125 BGB). Seit dem 01.08.2001 kann statt der Schriftform, also der eigenhändigen Unterschrift unter ein Schriftstück, in bestimmten Fällen die so genannte Textform ausreichen. Es genügt dann, wenn aus dem Schriftstück klar hervorgeht, wer der Aussteller ist und dass deutlich wird, wann die Erklärung durch eine Nachbildung der Namensunterschrift oder anders z .B. mit „gezeichnet Meier" abgeschlossen ist (§ 126 BGB). Die Form ist nach dem Gesetz zur „Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ gewahrt, wenn die Erklärung als Fotokopie, Fax oder auch E-Mail verschickt wird.
Kategorie: T
1179
Frage: Türspion
Antwort: Einen Türspion dürfen Mieter anbringen, denn es besteht das schützenswerte Interesse zu wissen, wer vor der Tür steht (AG Hamburg 80, 197).
Kategorie: T
1180
Frage: Überlegungsfrist
Antwort: Nach dem Ablauf des Monats, in dem ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 mit der Aufforderung zur Zustimmung zugegangen ist, haben Mieter weitere zwei Monate Überlegungsfrist (also bis zum Fälligwerden der Mieterhöhung). Sobald Mieter einer Mieterhöhung zustimmen, gilt die neue Miete als vereinbart.
Kategorie: U
1181
Frage: Unabdingbare Regelungen
Antwort: Die Rechte und Pflichten des Vermieters wie auch die des Mieters sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) festgelegt. Die Parteien dürfen den Mietvertrag im Prinzip jedoch frei gestalten und hierbei auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Es gibt aber eine Reihe so genannter unabdingbarer Regelungen, die auch durch den Mietvertrag nicht zu Ungunsten des Mieters abgeändert werden dürfen. Das sind bspw. das Recht auf teilweise Untervermietung bei berechtigtem Interesse des Mieters; der gesamte Kündigungsschutz einschließlich der Sozialklausel; die Regelungen zur Bestimmung der angemessenen Miethöhe bei Mieterhöhungen, die Höhe, Fälligkeit und Verzinsung einer durch den Mieter geleisteten Mietkaution, die Rechte des Mieters bei geplanten Modernisierungen durch den Vermieter oder das Recht auf Mietminderung.
Kategorie: U
1182
Frage: Ungeziefer
Antwort: ist nicht nur lästig, es kann auch zur fristlosen Kündigung berechtigen. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn nachweisbar ist, dass die Mieter für den Befall verantwortlich sind. Der Mieter kann kündigen, wenn Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist. Bei nicht nachvollziehbarer Ursache ist grundsätzlich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Vor dieser Verpflichtung kann ihn eine Formularklausel im Mietvertrag nicht schützen, weil eine solche unwirksam ist.
Kategorie: U
1183
Frage: Vermieterpfandrecht
Antwort: Vermieter haben ein Pfandrecht an dem in die Wohnung eingebrachten Eigentum der Mieter (bspw. Möbel). Es kann immer dann ausgeübt werden, wenn Mieter berechtigten Forderungen, wie etwa Betriebskosten, Mietzahlungen oder Schadensersatzansprüchen, nicht nachkommen. Das Pfandrecht berechtigt Vermieter, fällige und nicht bezahlte Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch Verpfändung und Versteigerung des Eigentums der Mieter einzutreiben. Die gepfändeten Sachen müssen im Eigentum der Mieter stehen. Die Mieter können die Ausübung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung abwehren.
Kategorie: V
1184
Frage: Verwaltungskosten
Antwort: Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten, werden aber mitunter zu unrecht als solche abgerechnet. Bei Verwaltungskosten handelt es sich (§ 2 Abs. 2 Nr.1 BetrKV) um „Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten).“ Diese Kosten sind nicht umlegbar.
Kategorie: V
1185
Frage: Verwirkung
Antwort: Ansprüche können verwirkt werden, auch wenn sie noch nicht verjährt sind. Zur Verwirkung gehört, dass die Ansprüche längere Zeit nicht geltend gemacht wurden und ihre jetzige Ausübung auf Grund besonderer Umstände gegen Treu und Glauben verstößt. Im Gegensatz zur Verjährung, die die Betroffenen ausdrücklich geltend machen müssen, hat das Gericht die Verwirkung von Amts wegen zu berücksichtigen. Ihr Anwendungsbereich ist aber immer auf Ausnahmefälle beschränkt.
Kategorie: V
1186
Frage: Verzug
Antwort: Wer eine Zahlung oder eine andere Leistung schuldet, kommt durch eine Mahnung des Gläubigers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, in Verzug. In einigen Fällen bedarf es der Mahnung nicht, so u. a., wenn für die Leistung ein Fälligkeitstermin bestimmt ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Der Verzug hat eine Reihe von generellen rechtlichen Folgen (siehe BGB § 286 ff.).
Kategorie: V
1187
Frage: Vorkaufsrecht
Antwort: Bei Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung und deren Verkauf an Dritte haben Mieter ein gesetzlich vorgeschriebenes Vorkaufsrecht. Vorkaufsrecht bedeutet: die Mieter können einen Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen wie mit einem Dritten abschließen bzw. an dessen Stelle in den Kaufvertrag treten.
Kategorie: V
1188
Frage: Warmwasser
Antwort: Warmwasser hat, anders als die Heizung, im Sommer wie im Winter, Tag und Nacht zur Verfügung zu stehen. Geschieht dies über längere Zeit nicht, liegen ein Mangel und damit ein Grund zur Mietminderung vor. Ein Urteil des LG Hamburg besagt, dass 40 bis 43 Grad C seien gerade noch ausreichend.
Kategorie: W
1189
Frage: Wohnfläche
Antwort: Maßgeblich für die Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung sind die Innenmaße aller Räume, also auch Abstellräume oder Speisekammern, inklusive Heizkörpernischen. Nicht mitgerechnet werden allerdings Keller, Dachböden oder Waschräume. Aufpassen muss man bei Dachgeschosswohnungen. Hier ist es unzulässig, einfach von der Grundfläche auszugehen. Denn nur bei einer Mindesthöhe von zwei Metern darf die Fläche darunter voll angerechnet werden. Bei einer Höhe zwischen ein und zwei Metern zählt die darunter liegende Fläche nur noch zur Hälfte. Liegt die Raumhöhe unter einem Meter, zählt die Fläche darunter gar nicht. Wichtig ist die Wohnfläche vor allem bei Mieterhöhungen und Heiz- oder Nebenkostenabrechnungen. Hier kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an und nicht auf die, die eventuell im Vertrag angegeben ist.
Kategorie: W
1190
Frage: Wohngemeinschaft (WG)
Antwort: Mehrere Personen mieten als Wohngemeinschaft (WG) eine Wohnung an.
Kategorie: W
1191
Frage: Wohnungsabnahmeprotokoll
Antwort: Insbesondere von Großvermietern wird häufig anlässlich der Rückgabe der Wohnung ein Wohnungsabnahmeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung festgehalten wird.
Kategorie: W
1192
Frage: Zeitmietvertrag
Antwort: Ist man das Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit eingegangen, spricht man von einem befristeten Mietvertrag oder Zeitmietvertrag. Ein Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit kann er weder vom Vermieter noch von den Mietern durch ordentliche Kündigung beendet werden. Eine Kündigung ist nur als außerordentliche fristlose Kündigung möglich und setzt voraus, dass eine der Vertragsparteien eine schwere Vertragsverletzung begangen hat.
Kategorie: Z
1193
Frage: Zugesicherte Eigenschaften
Antwort: Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt zur Mietminderung. Doch nicht alles, was im Vorfeld des Vertragsschlusses be- oder versprochen wurde, kann als zugesichert gelten. Es muss erkennbar sein, dass die Zusicherung Vertragsbestandteil geworden ist, auch wenn sie nicht explizit im Mietvertrag auftaucht – und der Vermieter auch eine Garantie zu übernehmen bereit ist.
Kategorie: Z
1194
Frage: Zurückbehaltungsrecht
Antwort: Bei Wohnungsmängeln können Mieter die Miete mindern, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist, allerdings nur um einen Betrag, der dem Mangel angemessen ist. Reagiert der Vermieter hierauf nicht, kann man von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch mache. Man behält zusätzlich das Drei- bis maximal Fünffache des Minderungsbetrages ein. Das Zurückbehaltungsrecht ist als bloßes Druckmittel gedacht. Der einbehaltene Betrag muss (im Unterschied zum geminderten Betrag!) später an den Vermieter zurückgezahlt werden.
Kategorie: Z
1195
Frage: Zwangsversteigerung
Antwort: Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Eigenheimen und Eigentumswohnungen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) räumt im § 57 a dem Ersteher ein außerordentliches Kündigungsrecht ein: „Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist.“ Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate.
Kategorie: Z

 

Unsere Partner

rostock-airport-sunexpress
Immobilien Rostock

Unterkünfte online buchen

Hotels-Ferienwohnungen-Pensionen
einfach - sicher - schnell mit rostock.de