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Vorsorgeuntersuchungen beugen Krankheiten vor


Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bieten ihren Versicherten eine Vielzahl kostenloser Vorsorgeuntersuchungen an. Zu diesen zählen der Gesundheits-Check-up, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, Untersuchungen zur Zahnvorsorge, Schutzimpfungen sowie Kinder und Jugenduntersuchungen.

Die Resonanz hierauf ist jedoch erschreckend. So nimmt lediglich knapp die Hälfte der anspruchsberechtigten Frauen und jeder siebente Mann die verschiedenen Früherkennungsmaßnahmen wahr.

Welche Bedeutung eine regelmäßige Gesundheitsvorsorge hat, zeigen Erhebungen des statistischen Bundesamts. So sterben in Deutschland jährlich etwa 400 000 Menschen an den Folgen von Herz- und Gefäßkrankheiten. Dies entspricht fast 50 Prozent aller Todesfälle. Den zweiten Platz in der Rangfolge der Todesursachen nehmen mit 25 Prozent Krebserkrankungen ein.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen zur Gesundheitsvorsorge näher vor.


Aller zwei Jahre allgemeine Gesundheits prüfen

Den Gesundheits-Check-up kann jeder gesetzlich Krankenversicherte, der das 35. Lebensjahr vollendet hat, aller zwei Jahre in Anspruch nehmen. Er dient vor allem der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Der Check-up umfasst unter anderem klinische Untersuchungen von Blut, Urin und Blutdruck sowie die Erfassung des Risikoprofils.


Durch Krebsfrüherkennung Heilungschancen erhöhen

Das rechtzeitige Erkennen einer Krebserkrankung vergrößert deutlich die Heilungschancen sowie den Erhalt oder die Verbesserung der Lebensqualität. So liegen bei einer frühzeitigen Behandlung die Aussichten auf Genesung je nach Krebsart zwischen 50 und 95 Prozent. Außerdem müssen weniger belastende Therapieverfahren als in späteren Phasen der Erkrankung eingesetzt werden.

Entsprechend den Regelungen des Paragraphen 25 des Sozialgesetzbuches V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse ab einem festgelegten Alter einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane, der Brust (Mamma) sowie des End- und Dickdarms.

 

Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung schützt Mutter und Kind

Eine regelmäßige ärztliche Betreuung soll die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft sowie nach der Entbindung gewährleisten. Um bereits während der Schwangerschaft krankhafte Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, sieht der Gesetzgeber mehrere Vorsorgeuntersuchungen vor:

- bis zur 24. Schwangerschaftswoche aller vier Wochen

- ab der 28. Schwangerschaftswoche aller drei Wochen 

- ab der 34. Schwangerschaftswoche: aller zwei Wochen

- ab der 41. Schwangerschaftswoche aller zwei Tage

- ab dem zehnten Tag nach dem errechneten Geburtstermin stationäre Aufnahme der Schwangeren


Zu den Vorsorgeleistungen, welche in den Mutterschaftsrichtlinien detailliert aufgeführt sind, gehören unter anderem:

- die Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften,

- die Ultraschalldiagnostik,

- serologische Untersuchungen auf Infektionen sowie

- die Untersuchung und Beratung der Wöchnerin.


Nicht alle Vorsorgeuntersuchungen werden übernommen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen: So gehören zum Beispiel die Früherkennung des grünen Stars (Glaukom), die visuelle Ganzkörperuntersuchung zur Feststellung von Hautkrebs und die Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens im Blut zu den so genannten individuellen Gesundheitsleistungen, welche der Versicherte in voller Höhe selbst bezahlen muss.

 

(Quelle: http://www.krankenkassenratgeber.de)



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