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Selbst finanzierte Kurreisen liegen im Trend


Früher hatten Kuren ein leicht spießiges Image – jetzt liegen sie wieder im Trend. Da die gesetzlichen Krankenkassen in Zeiten knapper Budgets immer weniger Kuren bewilligen, greifen Patienten zunehmend in die eigene Tasche. Doch auch wenn Sie die Kur aus privaten Mitteln finanzieren, sollten Sie sich zunächst von Ihrem Hausarzt auf Ihre Kurfähigkeit hin untersuchen lassen sowie mögliche Therapieformen abklären.

Zahlreiche Kurverwaltungen haben bereits auf die privaten Kurreisen reagiert und bieten eigens auf die individuellen Wünsche zugeschnittene Pakete mit ärztlichen, physiotherapeutischen und pflegerischen Leistungen an. In medizinisch detaillierten oder schwierigen Fällen binden sie zudem den am Ort ansässigen Badearzt in die Beratung ein.
Das Angebot der mehr als 300 deutschen Kurorte ist vielfältig. Ab Seite xy finden Sie einen Überblick über die Kurorte inklusive ihrer Behandlungsschwerpunkte.


Die Kosten

Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Kur nach den klassischen Regeln der Kurortmedizin durchzuführen – egal, ob diese der Vorsorge der Linderung aufkommender Beschwerden oder der Behandlung länger bestehender Krankheiten dient. Hierfür bieten viele Kurorte pauschale Grundprogramme an. Für Versicherte in den gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Rentenversicherung, Beihilfe) besteht bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit in bestimmten Abständen Anspruch auf kur- und rehabilitationsmedizinische Leistungen in Heilbädern und Kurorten. Die dabei entstehenden selbst zu tragenden Kosten sind abhängig von der Kurart:

- Bei stationären Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen ist eine tägliche Zuzahlung von 10 Euro zu erbringen. Die übrigen Leistumngen sind zuzahlungsfrei.

- Wurde eine ambulante Vorsorgemaßnahme gewählt, müssen 10 Euro für die Konsultation des Kurarztes aufgebracht werden.

- Für die verordneten Kurmittelanwendungen fallen eine Gebühr von 10 Euro sowie 10 Prozent der Heilmittelkosten an – die restlichen 90 Prozent trägt Ihre Krankenkasse Zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt Ihre Krankenkasse einen Zuschuss von maximal 13 Euro pro Tag (für Kleinkinder maximal 21 Euro).

-Für Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren und Kinderkuren gelten pro Krankenkasse eigene satzungsspezifische Regelungen. Wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre Krankenkasse.

Hinweis: Um eine soziale Überlastung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Belastungsgrenzen vorgegeben, bei deren Erreichen Versicherte (und ihre Familienangehörigen im gleichen Haushalt) von weiteren Zuzahlungen freigestellt werden. Die Grenze liegt grundsätzlich bei 2 Prozent des gesamten Brutto-Haushaltseinkommens, bei schweren chronischen Krankheiten bei 1 Prozent.
Da für die verschiedenen Krankenkassenleistungen unterschiedliche Zuzahlungsmodalitäten gelten, sind Beispielberechnungen nicht zweckmäßig. Suchen Sie daher bitte das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse und rechnen Sie gemeinsam mit einem Berater Ihre persönliche Situation durch – dann können Sie besser die Kosten einer Kur kalkulieren. Dies ist vor allem für chronisch Kranke ratsam.

 

(Quelle: http://www.krankenkassenratgeber.de)



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