Leistungen bei stationären und ambulanten Reha-Kuren
Kuren helfen Krankheiten vorzubeugen, Symptome zu lindern oder nach einer Krankheit schneller wieder in ein normales Leben zurückzufinden. Kurz: Sie helfen bei der Erhaltung der Gesundheit. Finanziert werden Kuren durch Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern. Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit: Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn andere Sozialversicherungsträger diese Leistung nicht erbringen.
Rehabilitations- und Vorsorgekuren
Hierbei wird unterschieden zwischen medizinischen Vorsorgekuren und Rehabilitationskuren. Wenn eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, einer drohenden Behinderung vorbeugt, bzw. diese nach ihrem Eintritt beseitigt, bessert oder einer Verschlimmerung vorbeugt, werden die Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die erforderlichen Maßnahmen können durch die Krankenkasse auch in Form einer ambulanten Rehabilitationskur, in Wohnortnähe erbracht werden, wenn eine ambulante Krankenbehandlung nicht ausreicht. Die Leistungen der ambulanten Reha-Kur bestehen aus der ärztlichen Behandlung im Rahmen vertragsärztlicher Versorgung, sowie der verordneten Heilmittel. Die Dauer einer ambulanten Maßnahme sollte nicht länger als 20 Tage sein. Je nach Satzung der Krankenkasse einen Zuschuss von acht Euro täglich vorsehen, zusätzlich zu anderen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung oder Kurtaxe.
Stationäre Reha
Wenn die Leistungen einer ambulanten Reha-Kur nicht ausreichen, werden die Kosten für eine stationäre Reha mit Unterkunft und Verpflegung in einer Reha-Einrichtung, durch die Krankenkasse übernommen. Nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt die Krankenkasse die Art, Umfang, Beginn und Durchführung der Maßnahme, inklusive der Rehabilitationsreinrichtung. Diese Art der Kur wird für maximal drei Wochen erbracht, außer medizinische Gründe machen eine Verlängerung erforderlich. Versicherte über 18 Jahren, leisten für beide Kurarten eine tägliche Zuzahlung von zehn Euro. Die Wiederholung einer Maßnahme ist frühestens nach vier Jahren möglich.
Vorsorgekuren
Einen Anspruch auf medizinische Präventionsleistungen haben Versicherte, in verschiedenen Fällen. Hierunter zählen: Eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden sowie Krankheiten zu verhüten, bzw. deren Verschlimmerung zu vermeiden. Weiterhin besteht ein Anspruch wenn einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen gewirkt werden soll und eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigt werden soll.
Ambulante Vorsorgeleistungen werden meist am Wohnort geleistet. Hier zahlen die Krankenkassen neben den Kosten für die ärztliche Behandlung auch die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Wenn die ambulanten Vorsorgeleistungen nicht ausreichen, ist eine ambulante Vorsorgekur an einem Kurort möglich. Die Krankenkasse übernimmt Kosten für Badearzt und verordnete Anwendungen. Je nach Satzung der Krankenkasse ist zu den übrigen anfallenden Kosten auch ein Zuschuss von bis zu 13 Euro am Tag möglich. Erst wenn die ambulanten Leistungen und die Vorsorgekur nicht ausreichen, kann die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Eine Vorsorgekur kann nach frühestens drei Jahren wiederholt werden.
(Quelle: http://www.krankenkassenratgeber.de)
weitere Themen aus unserer Ratgeber-Redaktion
Viele verschiedene Waren als Produktproben kostenlos nach Hause.
Unsere Partner
Service
- Hotels Rostock
- Jobs & Karriere
- Wohnungen
- Energie & Tarife
- Auto & Verkehr
- Ostsee Urlaub
- Fähre Rostock
- Veranstaltungen
einfach - sicher - schnell mit rostock.de
Ratgeber und Themen
- Bildung & Beruf
- Gesundheit und Wellness
- Leben und Stil
- Finanzen
- Auto & Verkehr
- Bauen & Wohnen
- Essen und Trinken
- Familie und Haushalt
- Freizeit
- Garten
Empfehlungen aus der Ratgeber-Redaktion:

