Kurarten


Eine ambulante oder stationäre Kur – diese beiden Möglichkeiten werden seit einiger Zeit um eine neue Variante ergänzt: die Kompaktkur. Darüber hinaus können Eltern auch gemeinsam mit ihren Kindern eine Kur beantragen.

Ambulante Vorsorge oder Rehabilitationskur
Bei einer ambulanten Kur dürfen Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Genehmigt wird diese maximal aller drei Jahre.

Stationäre Vorsorge oder Rehabilitationskur/Stationäre Anschluss-Rehabilitation
Reichen ambulante Vorsorge oder Rehabilitationsleistungen für einen Therapieerfolg nicht aus, kann die Krankenkasse bzw. der zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung bewilligen, mit der ein Versorgungsvertrag nach Paragraph 111 des Sozialgesetzbuches V besteht. Der Leistungsträger übernimmt alle Kosten für einen Zeitraum von drei Wochen – wird eine andere feste Behandlungszeit vorgegeben oder eine Verlängerung dringend erforderlich, ist ein Abweichen von dieser Vorgabe möglich.
Eine erneute Kur wird erst nach Ablauf von vier Jahren bewilligt – es sei denn, dass eine vorzeitige Wiederholung oder eine Kur infolge einer anderen Krankheit aus medizinischer Sicht unaufschiebbar ist.
Schließt sich unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt eine Heilmaßnahme, eine so genannte stationäre Anschluss-Rehabilitation, an, müssen Versicherte über 18 Jahre täglich 10 Euro bezahlen.

Mutter-Kind bzw. Vater-Kind-Kur
Eltern besitzen das Recht auf Kuren, die auch den Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen. Die so genannten Mutter-Kind und Vater-Kind-Kuren werden diesem Anspruch gerecht und gehören obendrein zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen In welcher Höhe und in welchem Zeitraum sie die Kosten übernehmen, ist jeweils in der Satzung geregelt. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder beim Müttergenesungswerk.
Darüber hinaus bieten sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherungen spezielle Kuren für Kinder an.

Die Kompaktkur

Seit 1995 können Patienten auch eine dreiwöchige Kompaktkur antreten, eine erweiterte Form der bewährten ambulanten Kur. Sie entspricht einer teilstationären Versorgung und ist streng indikationsbezogen strukturiert. Das intensive Behandlungsprogramm wird in Gruppen mit ca. 15 Personen durchgeführt. Dies soll die Selbstverantwortung fördern und den Umgang mit einer chronischen Krankheit lehren. Ein speziell ausgebildeter Gruppenleiter fungiert sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte und Therapeuten als Ansprechpartner.
Die Patienten können die Unterkunft und Verpflegung am Kurort selbst wählen. Mittlerweile haben sich viele Häuser auf diese neue Form eingestellt und richten ihr gastronomisches Angebot an den Therapiemaßnahmen aus.

Kompaktkuren gehören zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen Außerdem kann das Beihilferecht auf Antrag Heilkuren in dem für Krankenkassen geltenden Rahmen zulassen.

 

(Quelle: http://www.krankenkassenratgeber.de)



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