Geschichte der Hansestadt
Frühe Neuzeit
Reformation

Die Reformation ging in Rostock von der Petrikirche in der ärmlichen östlichen Altstadt aus, an der Joachim Slüter seit 1523 als Kaplan wirkte. Von hier setzten sich die Lehren Martin Luthers vergleichsweise langsam durch, da die Altkirche mit dem Rat, der Universität, dem Kollegiatstift von St. Jakobi, dem Dominikanerkloster St. Johanni und dem Herzog von Mecklenburg-Güstrow, Albrecht VII. starke Gegenkräfte mobilisieren konnte. Landesherrliche Unterstützung erhielt Slüter dagegen von Albrechts Bruder Heinrich V., dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin. Slüter hielt seine Predigten in niederdeutscher Sprache und zog solche Massen an, dass er unter freiem Himmel predigen musste, weil der Kirchenraum die Zuhörer nicht mehr fasste. Auch ein 1525 bei Ludwig Dietz erschienenes Gesangbuch hatte er in der Volkssprache verfasst. Neben Slüter wirkten der Stadtsyndikus und Universitätsprofessor Johann Oldendorp und während eines kurzen Aufenthalts Ulrich von Hutten entscheidend an der Durchsetzung der Reformation mit.
Überraschend änderte der Rat jedoch im April 1531 seine Haltung und erklärte die reformatorische Lehre in allen vier Hauptpfarrkirchen für verbindlich. Bereits ein Jahr später verstarb Slüter. Sein früher Tod schürte den Verdacht, von Papisten ermordet worden zu sein. Auch nach der Ratsordnung von 1531 blieben die Universität sowie die Klöster zum Heiligen Kreuz, St. Johanni und die Kartause in Marienehe der alten Lehre treu. Erst im Juni 1549 setzte Johann Albrecht I. auf dem Sternberger Landtag den lutherischen Glauben für alle Landstände durch und löste 1552 fast sämtliche mecklenburgischen Klöster auf. In Rostock widersetzte sich das Nonnenkloster zum Heiligen Kreuz noch lange der Reformation, bis es zum Damenstift der stadtbürgerlichen Oberschicht umgewandelt wurde. Die Kartause Marienehe wurde 1552 gewaltsam aufgehoben.
Die 1534 vom Rat aufgelöste Schule der Brüder vom Gemeinsamen Leben im Michaeliskloster war ein Jahr später auf der Basis des lutherischen Glaubens wieder erlaubt worden. 1580 wurde in den Räumen des Johannisklosters die Große Stadtschule eingerichtet, die unter der Leitung von Nathan Chyträus aufblühte.
Auseinandersetzungen um die bürgerliche Repräsentation

Das 1566 von den mecklenburgischen Herzögen niedergerissene Steintor wurde von 1574 bis 1577 im Renaissancestil wieder aufgebaut.
Während der Grafenfehde 1534 kam es in verschiedenen Hansestädten, so auch in Rostock, erneut zu Unruhen. Wie 1427/28 wurde von der antirätlichen Opposition ein Bürgerrat eingerichtet, der sich aus 64 Kaufleuten und Handwerkern zusammensetzte und vom Stadtrat anerkannt werden musste. Als der Krieg 1535 mit einer Niederlage gegen Dänemark endete, wurden die alten Verhältnisse ohne nennenswerte Gegenwehr wieder hergestellt, in Zukunft sollte der Rat sich aber in allen strittigen Fällen Bürgerausschüssen gegenüber sehen. Das Verhältnis zwischen der Stadt und den mecklenburgischen Herzögen war seit der Grafenfehde zunehmend gestört, da die Ambitionen Albrechts VII. auf die dänische Krone mit der Niederlage katastrophal geendet und das Land hoch verschuldet hatten. Bereits 1523 hatten sich die Landstände zusammengeschlossen und traten den Landesherren selbstbewusst gegenüber. Dabei nahm Rostock als finanzstärkste Stadt des Herzogtums mit ihrem riesigen Grundbesitz im Umland eine führende Rolle in der Landständischen Union ein. Besonders die Universität war häufig Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen Stadt und Landesherrn.
1562 bis 1565 wurde ein Sechzigerrat dem Stadtrat gleichberechtigt zur Seite gestellt und trotzte diesem erneut einen Bürgerbrief ab. Am 28. Oktober 1565 hielt der mit dem Rat verbündete Johann Albrecht I. mit bewaffneten Kräften Einzug in Rostock, nachdem die Stadt ihm den formalen Huldigungseid verweigert hatte. Er löste die Sechziger auf und vernichtete den Bürgerbrief. Anfang 1566 marschierte auch sein zuvor mit dem Sechzigerrat verbündeter Bruder Ulrich ein. Die beiden Landesherren einigten sich, rissen das Steintor und die südliche Stadtmauer nieder und errichteten im heutigen Rosengarten eine Festung vor der Stadt.
Erst mit den Rostocker Erbvertägen von 1573 (Erster Rostocker Erbvertrag) und 1584 wurde der schwelende Konflikt zwischen Stadt und Landesherrn beigelegt. Rostock erkannte insbesondere hinsichtlich der Gerichtsbarkeit und der Steuerzahlung die landesherrliche Oberhoheit des Herzogs an. Rostocks Bemühungen, die Reichsunmittelbarkeit zu erlangen, waren damit endgültig gescheitert, das Steintor konnte jedoch wieder aufgebaut und die herzogliche Festung geschleift werden.
1583/84 wurde neben dem weiterhin von ratsfähigen Patriziern gestellten Rat ein neuer Bürgerausschuss eingerichtet, das Hundertmännerkollegium, das sich aus 40 Brauherren, 20 weiteren Kaufleuten und 40 Handwerkern zusammensetzte. Als Hauptausschuss der Hundertmänner wurde Ende des 16. Jahrhunderts ein Sechzehnerrat eingeführt. Nach mehreren Jahrhunderten voller Unruhen war mit dem Hundertmännerkollegium erstmals langfristig eine innere Befriedung der Stadt erreicht. Anders als bei früheren Bürgerausschüssen gelang es den Landesherren kaum noch, den Rat und das Kollegium gegeneinander auszuspielen, wenngleich die Zusammenarbeit beider Gremien nicht immer spannungsfrei verlief.
Das Kerkhoffhaus gehört zu den repräsentativen Giebelhäusern mit angeschlossenem Brauhaus. Die Patrizierfamilie Kerkhoff stellte im 15. und 16. Jahrhundert fünf Generationen lang Ratsherren und Bürgermeister. Das Haus wurde um 1470 im Stil der Backsteingotik gebaut und im 16. Jahrhundert mit einer Renaissancefassade versehen.
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