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Wohngeldreform

Sachgebiet Wohngeld vorübergehend geschlossen

Im Sachgebiet Wohngeld des Amtes für Soziales und Teilhabe findet vom 22. bis 26. April 2024 aus organisatorischen Gründen keine Sprechzeit statt. Unterlagen können im Amt für Soziales und Teilhabe in der Hans-Fallada-Straße 1 oder in allen Haus- und Postbriefkästen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgegeben werden. Schriftliche Anfragen werden über die E-Mail wohngeld@rostock.de entgegengenommen.

Ab 30. April 2024 ist das Sachgebiet Wohngeld ausschließlich in der Rigaer Straße 10 zu finden. Die Sprechzeiten der Wohngeldstelle bleiben wie gewohnt dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr.


Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz)

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen. Hierzu soll sich nach dem Willen der Bundesregierung der Kreis der Anspruchsberechtigten Haushalte verdreifachen.

Die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereitet sich auf die anstehende Gesetzesänderung und der damit verbundenen Steigerung der Fallzahlen vor. Ziel der Stadtverwaltung ist es, vollständig gestellte Anträge sehr zügig zu bearbeiten und den Antragsteller*innen schnellstmöglich die zustehenden Leistungen auszuzahlen.

Haben Sie Fragen rund um die finanzielle Unterstützung, kontaktieren Sie uns per E-Mail wohngeld@rostock.de oder telefonisch unter 0381 - 381 5501 .


Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern